108 Anstellungen und Beförderüngen.
und ein Assessor einer Gerlchts= und Pollzeibehörde wurden lI. Land-=ericht
assessoren; zu zweiten Landgerichts-Allesaari-
en wurden ernannt: 20 Landgerichtsaktuarc, ein Aktuar einer
Gerichts= und Polizeibehörde, 2 vormallge atrimonialrichter,
1 Protokollist II. Kl., 3 Regierungs-Accessisten, 1 Appellationsge-=richts-Accessist,
3 Kreis= und Stadtgerichtsacceslisten und 14 Rechtspraktikanten;
zu dritten Laudgerichtsassessoren: cin
Regierungs-Sekretär II. Kl., 1 Regierungs-Accessist und 1 Rechtspraktikant;
zu rsten Laudgerichts-Aktuaren: 2 zweite Landgerschts-Assessoren
(versetzt), 4 zweite Landgerichts-Aktnarc, 5 Relerungs-Accessisten,
3 Appellgerlchtsaccessisten, 2 Stadtgerichtsaccessi--en
und 13 Rechtspraktikanten; endlich zu zweiten Landgerichts-Aktuaren
ober extra slatuom: ein zweiter Landgerichts-Aslessor
(versetzt), eln vormaliger atrimonialrichter, ein Appellgerlchtsaccessist
und 4 Rechtspraktikanten.
ei Gerichts= und Polizcibehörden erhielt ein erster
Landgerichtsassessor die Stelle eines Vorstandes und ein Rechtspraltikant
jenc eines Aktuars.
10 Advokaturen wurden vergeben an 1 ersten Landgertchtsassessor,
2 zweite Landgerichtsassessoren 1 Landgerichtsaktuar,
1 Protokollisten I1. Kl., 1 vormaligen Patrimonialrichter, 1 funk:
tionkrenden Staatsanwalt-Substituten, 1 Stadtgerichtsaccessisten
und 2 Rechtöpraktikanten.
Von den in diesem Jahre verliehenen 86 neuen Anstellungen
trasen nach dem Orte des Accesses oder früherer Amtspraxi6 auf
Oberbayern 22, Niederbayern 9, Oberpfalz und Regensburg 0,
Oberfranken 12, Mittelfranken 11, Unterfranken und Aschaffenburg
14, Schwaben und Neuburg 9.
1853.
Im taatsministerium der Instiz wurden 1 Minlsterlal-Sekretär
und 1 Kreis= und tadtgerlchtsrath II. Kl. zu geheimen
Sekrctären und 1 Krels= und Stattgerichts-Acccssist
zum Ministerialsekrctär ernannt.
Staatsanwaltschaft. Zweite Staatsanwälte bei
Appellationsgerichten wurden: zwel erste Staatsanwälte, der eine
eines Krels= und Stadtgerichtes 1. Kl., der andere eineß glei en
II. Kl.; dritte Staatsanwälte bei Appellatlonsgeri ten:
1 Appellationsgerichtsassessor und 1 erster Staatsanwalt cines
Kreis= und Stadtgerichtes II. Kl.; erste Staatsauwälte bel
Kreis= und Stadtgerichten 1. Kl.: ein drikter Staatsanwalt eincs
Appellgerichtes und ein II. Staatsanwalt eine5 Stadtgerichtes I. Kl.
zum zweiten Staatsanwalt bei cinem solchen rückte eln
dritter Staatsanwalt vor, und zum IV. Staatöanwalt bei
elnem desglelchen wurde eln funktionirender Staatsanwalts-Subslitut
ernamt; erste Staatsanwälte bei Kreis= und Stadtgerlchten
II. Kl. wurden 2 zweite taatsanwälte je eines Stadtgerichtes
1. und II. Kl.; zu ll. taatsanwälten bel solchen