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dies Schild auf folgende Weise. Im Jahre 723 spielte Daniel Loß,
ein deutscher Kriegsmann, der in den Kämpfen gegen die Un-
gläubigen gefangen worden war, mit einer afrikanischen Königin
Schach um seinen Kopf, den er gegen eine große Summe Geldes
eingesetzt hatte, und gewann. Die Königin machte ihn hierauf zu
ihrem Feldherrn gegen den Sultan von Agypten, den er besiegte
und gefangennahm, und weil er überall in ihrem Dienste un-
erschrocken sein Leben aufs Spiel gesetzt hatte, legte sie ihm den
Aamen „Leben" bei und genehmigte, daß er ihr Bild nebst einer
Krone und einem Schachbrett in seinem Wappen führen durfte.
Eine andere Nachricht sagt: Zur Zeit des byzantinischen
Königs Romanus Argyrus ums Jahr 733 ließ Daniel von Löben
unter dem Könige Cambyses und seiner Gemahlin Pelusa in Afrika
sich wider die Sarazenen gebrauchen. Durch seine Tapferkeit stieg
er bis zum Feldobersten, verrichtete viele rühmliche Taten, wurde zum
Vitter des löblichen uralten Ordens vom roten und weißen Bande ge-
schlagen und erhielt zum ewigen Zeichen und Gedächtnis eine Mohren-
königin mit einem Halsgeschmeide und goldenen Armbändern in sein
Wappenschild gesetzt.
1216. Woher das Geschlecht derer von Löser seinen Aamen
erhalten hat.
Gräße, 8Bd. I, Nr. 255; Al. Saxe, Alphabetum Historicum, Zwickau 1666,
Teil II, S. 32; ek. Peccenstein, Teil I, S. 176.
Als der Markgraf Woldemar von Brandenburg Markgraf
Friedrich von Meißen mit Kriegsmacht überfallen, geschlagen und
gefangen hatte, verlangte er als Lösegeld von ihm einige Städte
in Meißen und ließ deshalb ein Schreiben an den Meißner Adel
ergehen, darein zu willigen. Dieselben aber haben geantwortet, er
solle ihren gefangenen Herrn an einen bestimmten Ort bringen,
damit sie ihn sehen und selbst mit ihm sprechen könnten. Da nun
Woldemar eingewilligt und einen Ort und Zeit angegeben, ist die
meißnische Ritterschaft mit solcher Macht erschienen, daß sie nicht
bloß ihren Herrn freimachten, sondern auch den Brandenburger
fingen und nach Altenburg führten. Weil nun aber die Erbmar-
schälle von Sachsen nicht bloß hierzu den Rat gegeben, sondern