fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. 29. — 
  
(Nr. 7676.) Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1870., betreffend die Verleihung der fiskalischen 
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis- Chaussee von 
Lauban, im Kreise gleichen Namens des Regierungsbezirks Liegnitz, auf 
dem linken Queisufer bis zur Holzkircher Brücke und von diesem Punkte 
auf dem rechten Queisufer über Steinkirch und Beerberg bis Marklissa. 
N Ich durch Meinen Grlaß vom heutigen Tage den Bau einer im 
Kreise Lauban des Regierungsbezirks Liegnitz von Hauban auf dem linken Queis- 
ufer bis zur Holzkircher Brüucke und von diesem Punkte auf dem rechten Queis- 
ufer über Steinkirch und Beerberg bis Marklissa zu führenden Kreis-Chaussee 
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Lauban das Expropriationsrecht 
fr die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur 
Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der 
für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. 
Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussegeldet 
nach den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld- Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusä schen 
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen 
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife 
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei- 
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. · 
Berlin, den 25. April 1870. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
Johrgany 1870. (Nr. 7676—7677.) 53 (Nr. 7677.) 
Ausgegeben zu Berlin den 18. Juni 1870.
	        
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