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hinausgetragen oder vom Scharfrichter (Schinder) auf einer Kuhhaut
hinausgeschleift auf das entfernteste Stück ihrer Besitzungen oder
auf einen wüsten Ort und dort nächtlicherweile eingescharrt. So
schleifte man auch im 18. Jahrhundert in Rammenau einen Mann,
der sich erschossen hatte, hinaus auf die Viehlede bei den Drei—
häusern (auch „Angst und Bange“ genannt). Ebenso erging es noch
im 19. Jahrhundert einem Bauer Kunath in Frankenthal, der in
seinem Walde zwischen Frankenthal und Rammenau eingescharrt
wurde, weil er aus Liebesgram — seine Eltern verboten ihm, die
Geliebte zu heiraten — zum Strange gegriffen hatte. An jener
einsamen ungeweihten Stelle fand er jedoch keine Ruhe; er bricht
um Mlitternacht aus dem Grabe und ruft: „Helft mir! Helft mir!"
Der Wanderer, welcher in den Bannkreis dieses Selbstmördergrabes
gerät, verirrt sich; Pferde, die auf der nahen Straße dahinziehen,
geraten in Unruhe, Angst und Schweiß.
248. Der Pelzmann zu Schmölln.
Gräße, Bd. II, Nr. 888; Winter in der „Const. Ztg.“ 1854, Nr. 219;
nach Gräve, S. 125 ff.; Haupt, Sagenbuch, Bd. I, Nr. 221.
Der Leibpage des Kurfürsten Johann Georg II., der durch
sein Nachtlager auf dem darnach genannten Pagenbette am König-
stein weit be#lannt geworden ist — Karl Heinrich von Grunau — hatte
sich später nach Schmölln bei Bischofswerda zurüchgezogen und lebte
hier, nicht wie es andere Edelleute seiner Zeit zu tun pflegten und sein
früheres Treiben als Page es wohl hätte erwarten lassen, der Jagd,
dem Trunke und Spiele, sondern den Wissenschaften. Er beschäftigte
sich eifrig mit Physik und Maturgeschichte, und brachte in seinem
Schlosse ein förmliches Kabinett von ausgestopften merkwürdigen
Tieren, mathematischen Instrumenten, getrochneten Pflanzen und
alten Büchern zusammen. So konnte es nicht fehlen, daß, da er
vorzüglich allen Umgang mit seinen Nachbarn mied, er in den Ruf
eines Zauberers und Hexenmeisters geriet. Wie er gelebt hatte,
starb er; zwar wußte niemand etwas Unrechtes von ihm, allein sein
Andenken umgab fortan ein geheimnisvoller Aimbus, vorzüglich
als bei der Aufnahme seiner Hinterlassenschaft durch die Obrigkeit
gerade um die zwölfte Mittagsstunde, während einer der Gegen-