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Gestalt aufgefordert, ihr zu helfen, worauf sie die obige Strafe
empfangen habe. Auch will der Aachtwächter in einer stürmischen
Aacht die verrufene Gestalt in der Geisterstunde am Kirchhoftore
gesehen haben.
333. Das Grab des bösen Jägers zu Horka.
Gräße, Bd. II, Ar. 852; Neues Lausitz, Mag. 1839, S. 358.
Auf dem Kirchhofe zu Horka gegen Norden, dicht an der
hohen Mauer erblickt man ein langes, mit Moos, Gras und
Blumen bewachsenes Grab, dessen Hügel mit der Zeit eingesunken
ist. Kein Leichenstein, kein Totenkreuz nennt uns den Namen und
die Schicksale dessen, der hier eingesenkt wurde, kein Greis des
Ortes weiß darüber sichere Kunde zu geben, nur im Munde des
Volks wird er der grüne Mann, und sein Grab das Grab des
bösen Jägers genannt. Aus diesem Namen geht hervor, daß er
finsteren und menschenfeindlichen Sinnes gewesen ist, und selbst noch
im Grabe weiß er sich furchtbar zu machen. Als vor mehreren
Jahren der Totengräber einem Verstorbenen das letzte Bett be—
reiten wollte, und die Schaufel in das Grab des bösen Jägers
stieß, um hier ein neues Grab zu graben, bekam er von unsicht-
barer Hand eine so derbe Ohrfeige, daß er, Schaufel und Gerät im
Stiche lassend, scheu und entsetzt entfloh. Seitdem hat kein Toten-
gräber es gewagt, das Grab des bösen Jägers zu berühren und
den Schlaf des grünen Müannes zu stören. Aur einer machte schen
den Versuch; allein das Grab war felsenhart, und er konnte die
Schaufel nicht in den Hügel stoßen. So bleibt das Grab verschont,
während alle übrigen Gräber nach einer Reihe von Jahren wieder
benutzt werden, denn jeder fürchtet die gespenstige Ohrfeige. (In
den Budissiner Nachrichten 1861 S. 1293 ist die Sage irrtümlich
nach „Storcha“ verlegt.)
334. Die verhängnisvolle Hochzeit.
Gräße, Bd. II, Ar. 748; Annalen der Stadt Bautzen in der Königlichen
Bibliothek zu Dresden unter dem Jahre 1584; Heckel, Beschreibung der
Stadt Bischofswerda, Dresden 1713, S. 284.
Am 24. August des Jahres 1864, als Johann Fabian
von Ponikau zur Elstra mit der Edlen Magdelena Lichtenhainin
Meiche, Sagenbuch. 17