Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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keine Ruhe gelassen. Ein Knabe von zwölf Jahren hat fleißig 
gebetet und zu ihm gesagt: „laß mich doch in Ruhe, wenn du 
nicht mit beten willst, auch nicht beten kannst, so gehe deiner Wege“, 
und ist unerschrocken gewesen. Im Januar 1696 hat ein Kind 
von ohngefähr ein Band in seinen Händen mit ins Bett genommen, 
das dieses Ungetüm, es durch ein Astloch der Decke herab ins 
Haus stechend, dem Volke gezeigt und damit gespielt hat: wenn's 
jemand ergreifen wollen, ist es entwischt und bald zu einem bald 
zum andern Loche auf dieselbe Weise heruntergehangen worden. 
Gedachter Fleischer hat dabei sein Geld aus einem verschlossenen 
Kasten vermißt und ist gerade dazu gekommen, wie es ein ganzes 
Bund Wäsche bis an die Kammertür gebracht, so er noch gerettet. 
Der Schulmeistersubstitut des Orts unterstand sich, das Ungeheuer 
zu fragen, da es denn viel geredet, in einem Tone, wie ein zarter 
Knabe oder eine Weibsperson, ist auch zornig auf ihn geworden, 
daß es ihn hinein in die Kammer gefordert, wohin er sich doch 
nicht hat getrauen wollen, sondern ist in der Tür stehen geblieben. 
Hernach haben auch andere ihren Fürwitz gebüßt und allerlei ge- 
fragt, unter anderem, ob es von einer gewissen Person dahin ge- 
bannt wäre, da es denn mit Ja geantwortet. Seit dem 9. Januar, 
wo die Wirtin eines Kindes genesen, ist aber nichts mehr von ihm 
gehört worden. 
339. Das Gespenst in dem Zobelschen Hause zu Annaberg.“ 
Gräße, Bd. I, ANr. 509; M. E. Zobel, historische und theologische Vor- 
stellung des abenteuerlichen Gespenstes, welches in einem Hause zu Anna- 
berg zwei Monate lang im 1691. Jahre viel Schrecken angerichtet. Leipzig 
1692. 80, und Declaratio apologetica oder schutzschriftliche und fernere Er- 
Kklärung über die St. Annaberg. Gespensterhistorie wider des H. Balthasar 
Bekkers Buch, genannt die bezauberte Welt. Leipzig 1695. 80. S. auch 
Hauber, Bibl. Mag. Bd. III. S. 343 ff. und Remigius, Daemonol. II. 
S. 251 ff.; Auszug bei Lehmann, Obererzgebirgischer Schauplatz, S. 951. 
Im August und September des Jahres 1691 hat ein teuf- 
lisches Gespenst in dem Bürgerhause des M. Enoch Zobel zu Anna- 
  
* Anmerkung nach Köhler S. 168: Dieser Sage liegt eine wirkliche 
Tatsache zu Grunde, doch hat der Aberglaube viel dazu gedichtet. Richtig 
ist es nämlich, daß der Spuk in dem Hause des Archidiakonus Zobel zu 
Annaberg zum Teil von einem Alanne mit Namen Anton Friebel hervor-
	        
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