Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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Aussage solchen gerne wieder los geworden wäre, so habe er doch 
denselben, ungeachtet er ihm mit samt dem Schächtlein unterschied— 
liche Male ins Wasser und Feuer geworfen, keinesweges los werden 
können, sondern immer wieder bekommen, habe auch ungefähr acht 
Tage vorher ehe er solchen Spiritum dem Bergmann als seinem Ver- 
käufer, so sich dessen anfangs geweigert, wieder geben, immer ge- 
brummet, und ihm wenig BRuhe gelassen. Nachdem nun dieser 
Bursche (den) Spiritum wieder los worden, seine Sünden und Un- 
recht herzlich durch öffentliche Kirchenbuße bereuet und Gott um 
Vergebung gebeten, so hat die gnädige Herrschaft ihn der frommen 
Inquisition und seiner Dienste erlassen und den Hof verboten. 
382. Der Kobold zu Thalheim. 
Gräße, Bd. I, Nr. 546; Lehmann a. a. O., S. 952; poetisch behandelt von 
Segnitz, Bd. II, S. 253 ff. 
Vorzeiten war bei dem Oberförster zu Thalheim ein Ungetüm 
oder Kobold im Hause, welcher den Leuten große Last und Schalk- 
heit antat, daß sie auch nicht mehr bleiben konnten. Endlich 
brannte das Haus gar weg und etliche meinten, das böse Ding 
habe es angezündet, andere, der Hausherr habe es selbst getan, um 
das Ungetüm los zu werden. Da sie aber ihre Sachen ausgeräumt 
und auf einem Wagen davongefahren haben, läßt es sich unter 
demselben mit vernehmlicher Stimme hören: „Wären wir nicht so 
gerannt, so wären wir wohl mit verbrannt!" 
383. Der wunderliche Katzentanz. 
Gräße, Bd. I, Ar. 548; Iccander, Sächsische Kernchronik, LXXVI. Couv. 
S. 62. 
Am 1. Mai des Jahres 1726 ist ein gewisser zuverlässiger 
Mann im Erzgebirge von einem Orte zum andern gereist und am 
Abend bei düsterer Witterung bei einem Walde vorbeipassiert, da 
denn er sowie sein Begleiter, den er bei sich hatte, ein dem Anschein 
nach in einem Hause scheinendes Licht bemerkt, welchem beide in der 
Hoffnung, eine Herberge zu finden, zugelaufen. Nachdem sie aber
	        
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