Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

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man einen Hecktaler und den Drachen am Halse. Jeder Drache 
will gut abgewartet, gefüttert und mit höflichen Worten behandelt 
sein. Er ist ein häßliches, gräuliches Wesen, das mehrere Gestalten 
annehmen kann. 
Als ein Feuergeist hat er seine verborgene Wohnung in der 
sogenannten Hölle hinter dem Ofen. Er verlangt, daß man ihm 
gutes Essen auf die Ofenplatte hinsetze, als Milchhirse, Fleisch usw., 
was er verzehrt, wenn alles im Hause schläft. Versieht es der 
Wirt oder die Wirtin darin, so steckt er ihnen das Haus über dem 
Kopfe an und geht davon. Um den Gelddrachen auf eine unschäd— 
liche Weise los zu werden, gibt es nur das eine Mittel, den Taler 
zu verkaufen, aber unter seinem Werte, damit es der Käufer merke, 
daß darunter etwas verborgen liege und alles mit seiner still— 
schweigenden Einwilligung vollzogen werde. 
404. Der Drache in dem Weitzdorfer Gute. 
Aach Meiche, Sagenbuch der Sächsischen Schweiz, S. 19. 
Auch in Weitzdorf bei Hohnstein besaß eine Bäuerin einen 
Drachen. Dem Gesinde war der Dienst in jenem Gute immer un- 
heimlich gewesen, aber noch niemand hatte den Drachen gesehen. 
Da freierte nun eines Abends ein Knecht jenes Hofes mit einem 
gleichfalls dort bediensteten Mädchen auf der Bodentreppe, wo der 
warme Kamin vorbeiging. Aber wie erschraken sie, als plötzlich 
von unten herauf die Stimme der Bauerfrau ertönte: „Matzel, 
Watzel, hie stieht deine Sammelmilch. Gib ak de Wurst harl“ 
Mäuschenstill lauschten die beiden der Dinge, die nun kommen 
würden. Aber der Drache antwortete aus der Esse: „Es guchktl es 
guckt!“ Da entflohen die Horcher, an allen Gliedern zitternd. Als 
aber die Bäuerin am andern Tage ihren Leuten Wurst und Miliilch- 
brei vorsetzte, verließen der Knecht und die Magd sofort ihren 
Dienst. Der Besitzerin des Drachens erging es übrigens wie allen 
anderen, welche Drachen in ihrem Hause beherbergen; sie konnte 
später nicht „ersterben“, bis man ihr eine Handvoll Mist unter das 
Kopfkissen breitete. Erst da Kkam es mit ihr zum Ende. (Vgl. 
Ar. 409.)
	        
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