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633. Eine Hexe wird zu Dresden hingerichtet.
Gräße, Bd. I, Nr. 145; v. Weber, Aus vier Jahrhunderten, Bd. I, S. 380.
Im Jahre 1640 ist zu Dresden Elisabeth Hanitzschin hin-
gerichtet worden, weil sie eine gewisse Tischerin dadurch verdorrt
hatte, daß sie mit Hilfe des Teufels, der bei ihr den Aamen Haupt-
mann Meden führte, der Tischerin Haar, eine Troddel von der
Handquele, ein Stück von der Tischeche, einen Span von der Justiz
(Galgen), für drei Pfennig Darant (Enzian), für drei Pfennig Wieder-
ton samt Rindsblut in Teufels Namen in einen Topf getan, aufs
Feuer gesetzt und eingerührt und dazu in Teufels Namen gesagt
„Hauptmann Mieden soll die Tischerin revidieren und mitnehmen“,
worauf diese und ihr Mann auch gebrechlich wurden.
634. Hexen werden zu Dresden „gerechtfertigt“.
Gräße, Bd. J, Nr. 101 und 139; Weck, S. 542; Hasche, Diplomatische
Geschichte von Dresden, Bd. II, S. 369.
Am 20. Julius des Jahres 1585 ist vor dem Wilsdruffer Tore
zu Dresden eine Zauberin namens Helene Wiedemannin aus Glas-
hütte verbrannt worden, welche vorher in der Tortur und auch sonst
gütlich gestanden, wie sie in ihrer Jugend von einem Aönch zu
Kamenz die Zauberkunst gelernet und dieselbe 27 Jahre lang ge-
trieben. Sie hatte unter anderem bekannt, es wäre durch sie ein
Weib zu Sebnitz, die Peter Hellin oder Strobischen genannt, ge-
ringer Ursachen und um Feindschaft wegen dermaßen bezaubert
worden, daß sie vier stumme Kinder durch Gottes Verhängnis nach
und nach zur Welt gebracht, wie sich es dann auch in der Er-
Rkundigung also befunden. (Vgl. Götzinger, Geschichte des Amtes
Hohnstein 1876, S. 363.)
Am verderblichsten wurde ihr die Beihilfe, die sie der Sophie
von Taubenheim auf Moschkowitz geleistet hatte. Letztere wurde
drei Tage nach der Wiedemann, am 23. Juli 1585, auf dem Dresdner
Altmarkte enthauptet, weil sie die eheliche Treue gebrochen und ihrem
Mann, der Rurfürstlicher Hofrat war, mit Unterstützung der Glas-
hütter Hexe durch Zauberei die verlorene Gunst des Kurfürsten
wiedergewinnen wollte.