— 499 —
Ort und Stelle gekommen zu sein dachten und sich von ungefähr
umsahen, waren sie in Zachers Hofe, Zacher aber kam zur Türe her—
aus und sagte: „Aun legt's nur hin und geht heim!“ und die er—
schrockenen Diebe taten's auch.
Einem seiner Knechte war auf dem Felde die „Kratz“ gestohlen
worden. Als er ohne dieselbe nach Hause kam, befahl ihm Zacher,
vor die Haustüre zu treten. Da kommt ein Aachbar, welcher der
Dieb war, und bringt die Kratze in den Hof.
Einst hatte ihm eine Magd Rüben und Möhren entwendet
und kochte sie zu Hause. Aber sie mußte den Topf samt den
Rüben nnd Möhren zu Gocof tragen. „Siehst du“, sagte dieser,
„hättest du gefragt! Nun gehe nur, und nimm dir noch Rüben,
die bringst du mir aber nicht!“
648. Der zauberkundige Wilddieb.
Gräße, Bd. II, Ar. 689; nach Julius Schanz.
In Breitenbach (bei Meerane?) war ein Wilddieb, der konnte
sich und was er sonst wollte in jede beliebige Figur verwandeln.
Einst schoß er einen Hirsch, als er von fern einen Jägerburschen
kommen sah. Schnell verwandelte er sich in einen Holzblock und
den Hirsch in einen Busch. Der Holzblock war oben glatt wie ab—
gesägt und der Jäger setzte sich darauf und schnitt eine Rolle Tabak
klein. Und gerade auf der Stelle, wo er am derbsten einschnitt, war
der Kopf des verzauberten Wilddiebes, der sich doch nicht rühren
durfte. So oft er später dieses Abenteuer erzählte, soll er allemal
gesagt haben: „Da hab' ich aber die Zähn' müssen zambeiß!“ (zu—
sammenbeißen).
649. Der Totengräber zu Geyer macht Pestpulver.
Gräße, Bd. I, Ar. 490 und 569; Köhler, Sagenbuch, ANr. 256;
Lehmann a. a. O., S. 987 ff.
Im Jahre 1680 ward zu Geyer der Totengräber wegen
Zauberei auf dem Gottesacker gefangen und gefänglich eingezogen,
32“