Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

— 515 — 
ihm gefunden einen Stein und etliche zauberische Charaktere, welche 
vom Teufel gemalet und geschrieben waren, und die er am Hals 
hängen hatte! Dieses alles nebst schriftlichem Berichte ist gen Witten— 
berg an die Herren Schöppen gelangt, von welchen das Urteil und 
Sentenz gefället worden, daß man den Missetäter von Rechts wegen 
möge auf die Marterbank bringen und ihn peinlich verhören. Da 
nun der Scharfrichter ihn kaum versucht hatte, so bekennt der 
Bube alles und jedes, insonderheit daß er die Verstorbene gegeißelt 
und einen Ehebruch mit ihr begangen habe, daß sie Gott abgesagt, 
ein Bündnis mit dem Satan gemacht und dasselbe mit ihrem 
eigenen Blute bekräftigt, welcher doch daran sich nicht begnügen 
lassen, sondern zu mehrerer Versicherung eines beständigen Bundes 
ein Stück von ihrer Zunge abgeschnitten. Er habe auch mit dem 
Teufel, der sich in ein Weib vermummt, gebuhlt, welcher geheißen 
habe Ursa Tatman Lucifer. Aus demselben Buhlen habe er Be- 
scheid und Antwort vom Teufel sich erholt und mit ihm Rede ge- 
pflogen, welchen er in einem Kristall in der Gestalt eines schwarzen 
Mohrenkönigs, so eine güldne Krone auf dem Haupte getragen, ge- 
sehen. Solches und anderes viel mehr, welches zu berichten allzu 
weitläufig sein würde, hat er in der Tortur bekannt. Dieses ist 
nun nochmals an den Schöppenstuhl gelangt, da er dann zum 
Feuer nach Urteil und Recht verdammt worden. Als ihm nun das 
Urteil vorgehalten und der Gerichtstag angestellt worden, da hat 
er nichts von dem, was er zuvor bekannt, verleugnet. Da nun 
aber am folgenden Tage, den 14. Juli des Jahres 1608, die Boch- 
litzer Geistlichen zu ihm gingen, hat er sich unterstanden, alles 
wieder zurüchzunehmen und gesagt, er habe die Obrigkeit durch ein 
falsches und aus Schmerz erzwungenes Bekenntnis betrogen. An 
solcher Bitte und Begehren, dies der Obrigkeit Rkundzutun und 
als Zeugen seiner Unschuld aufzutreten, haben diese sich aber wenig 
gekehrt, sondern ihm eine scharfe Gesetzpredigt gehalten, darauf 
aber dem Herrn Richter und seinen Beisitzern, was sich begeben, 
treulich berichten lassen, welche dann durch Androhen, daß sie ihn 
wieder auf die Folterbank bringen wollten, ihn dahin bewogen 
haben, daß er bis zum vierten Male die begangenen und schon 
vorher gerichtlich ausgesagten Miissetaten beständig bekannte. Er ist auch 
am anderen Tage, als ihn die Geistlichen abermals besuchten, dabei 
geblieben, war wegen seiner Ubeltaten sehr betrübt und behümmert, 
33*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.