Full text: Sagenbuch des Königreichs Sachsen

— 560 — 
695. Festgemachte werden von ihrem Wesen und ihrer 
geheimnisvollen Kraft befreit. 
Köhler Nr. 271; Lehmann, Histor. Schauplatz, S. 873 u. 874. 
Im Jahre 1652 lebte zu Satzung ein ehemaliger Soldat, 
Michael BVogel, welcher der Festigkeit wegen ein Amulett am Halse 
trug und nun beim Trunk immer Zank und Schlägerei anfing. 
Als er aus dem Kriege nach Hause Kkam, warf er das Amulett weg, 
aber es Ram aus Feuer und Wasser wieder. Endlich wurde sein 
Beichtvater auf das Amulett aufmerksam und nahm es an sich. 
Michael Vogel sagte, er müsse es mit gewissen Zeremonien ab- 
nehmen, doch der Priester versicherte, der Teufel habe über ihn Reine 
Gewalt, er wolle es schon wegschaffen. Damit ging er zu einem 
Schmied und warf es ins Feuer. Da fuhr's zur Esse hinaus mit 
Ungestüm und platzte wie ein Doppelhaken. Darauf wurde der 
Kerl ganz anders, friedlich und sittsam. 
Ahnliches begab sich 1639 in Grünhain. Ein junger Fleischer 
hatte sich bei den damals auf Scharfenstein liegenden Schweden 
festmachen lassen; davon wurde er so blutdürstig und unbändig, 
daß er beim Trunk keines Menschen Freund war. Als er sich 
aber verheiratete und in die Zunft aufnehmen ließ, trachtete die 
Freundschaft darauf, wie er die Festigkeit loswerden möchte. Man 
brauchte allerlei Mittel, aber vergebens, bis endlich einer die Teufelei 
aus dem Leibe purgierte und eine Hummel von ihm kam. 
696. Von dem an eine Stelle festgebannten Sohne zu 
Freiberg. 
Gräße, Bd. I, ANr. 278; Moller a. a. O., S. 220 ff.; Camerar., Horae 
subeis. Bd. III. S. 124; Cur. Sax. 1736, S. 3 ff. (Hilscher), Das verwünschte 
Kind zu Freiberg, Freib. 1747, 8; poet. beh. b. Segnitz, Bd. I, S. 20.“ 
Im Jahre 1545 hat ein Bürger zu Freiberg, namens Lorenz 
Nichter, seines Handwerks ein Leineweber, welcher auf der Wein- 
gasse gewohnt, seinem vierzehnjährigen Sohne etwas zu tun be- 
  
* Eine ähnliche Sage von einem Kornwucherer aus Pöthen bei 
Halberstadt erzählt Knauth, Chronik des Klosters Zelle, Teil VIII, S. 285.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.