Hausgenossin wohnte in der Oberstube, die auf der Bank lag und
dasselbe Gespenst sah, welches sie angriff und begehrte, man solle
ihre Schwester nicht kränken; damit warf es ein Biermaß nach ihr
und blieb außen.
14. Die Entbindung im Grabe zu Olbernhau.
Gräße, Bd. l, Ar. 493, Iccander, Sächs. Kernchronik XXVII. Couvert S. 40 -43.
In der erzgebirgischen Stadt Olbernhau starb im Jahre 1719
eine hochschwangere Frau und ward gewöhnlicher Weise begraben.
Da kommt einige Tage darauf ein Student auf den Kirchhof und
liest dort die Inschriften der Grabsteine. Plötzlich sieht er auf einem
Grabe eine weinende Frauensperson stehen, die auf sein Befragen,
warum sie das tue, antwortet: ach, daß Gott erbarme, ein Kind
und keine Windeln! Da hat der Student aus Mitleid sein Hals-
tuch abgebunden und es ihr zugeworfen, worauf sie sogleich ver-
schwunden war. Aun hat den Studenten eine große Angst befallen,
es möge diese Person -ein lebendes Wesen, sondern ein Gespenst
gewesen sein, er ist also sogleich zum Ortsgeistlichen und ins Amt
gegangen und hat die Sache angezeigt, worauf die Obrigkeit jenes
Grab öffnen ließ und man fand, daß jene Frau im Grabe ein
Kind geboren hatte, welches tot zu ihren Füßen in das Halstuch
des Studenten, welches dieser durch seinen darin gestichten Namen
als sein rekognosziert hat, eingewichelt lag.
15. Ein Toter beschwert sich über mitgegebenes Geld.
Köhler, Sagenbuch des Erzgebirges, Ar. 89.
Als in Weißbach bei Schneeberg ein Jüngling gestorben war,
zog man ihm seine schwarzen Kleider an; in der Westentasche aber
befand sich noch ein Pfennig. Da ham der Verstorbene zweimal
des Aachts um 12 Uhr wieder nach Hause. In der zweiten Nacht
soll der Pfarrer anwesend gewesen sein, der hat ihn gefragt, was
er wolle. Darauf sagte die Erscheinung, sie fände im Grabe nicht
eher Ruhe, bis man den mitgenommenen Pfennig wieder ge-
holt hätte.