Vorwort.
Das neuere hamburgische Staatsrecht hat — zusammen
mit dem von Bremen und Lübeck — in den Lehrbüchern
des deutschen Staatsrechts von Zachariae, Zoepfl, H. von
Schulze-Gaevernitz, G. Meyer, Grotefend, von
Kirchenheim u. A. Berücksichtigung gefunden; doch haben
sich die betreffenden Schriftsteller, wie den Umständen nach
erklärlich, mit einer mehr oder weniger kurz gefaßten Er—
örterung der Hauptpunkte begnügt. Eingehender ist das
hamburgische Staatsrecht 1884 in Marquardsen's Hand—
buch des Offentlichen Rechts von dem ehemaligen hamburgischen
Reichstagsabgeordneten und langjährigen Vorsitzenden der
hanseatischen Anwaltskammer, Dr. J. Wolffson behandelt.
Der Gesamtcharakter aber und der Rahmen des großen Ganzen,
in welchen sich diese dankenswerte Arbeit als ein verhältnis-
mäßig untergeordneter Teil einzufügen hatte, nötigten den
sachkundigen Verfasser, sich = abgesehen von einzelnen, be-
sonderes Interesse erregenden Fragen — auf eine möglichst
konzentrierte und übersichtliche Darstellung des gegenwärtigen
Rechtszustandes zu beschränken. Es wird daher der vor-
liegende Versuch einer neuen, ausführlicheren, neben der