Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezember 17. -23.) 171
17. Dezember. (Berlin.) Der „Reichs-Anzeiger“ veröffentlicht
folgenden Erlaß über die Stiftung einer „Roten Kreuz-Medaille":
Die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege, welche aus Anlaß
eines Feldzuges die Rote Kreuz-Medaille erhalten, sind nach Maßgabe der
folgenden Vorschriften berechtigt, auf dem Bande derselben eine Spange
mit der Bezeichnung des Feldzuges zu tragen: 1. Die Spange soll dieselbe
Form haben und in derselben Weise getragen werden, wie die durch Unseren
Erlaß vom 18. August 1895 gestiftete Spange zu dem Bande der Kriegsdenkmünze
1870/71. 2. Die Berechtigung zum Tragen der Spange wird
hiermit für alle Feldzüge gewährt, welche das deutsche Heer kämpft. Für
die Beteiligung von Mitgliedern der freiwilligen Krankenpflege bei Feldzügen
fremder Nationen behalten Wir Uns die Bestimmung vor. 3. Als
Bezeichnung des Feldzuges auf der Spange ist bei deutschen Feldzügen diejenige
zu wählen, welche durch den Gefechtskalender festgestellt wird. Die
Bezeichnung fremder Feldzüge behalten Wir Uns vor. 4. Nur diejenigen
Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege, welche zur Tätigkeit beim Feldheere
zugelassen sind, haben die Berechtigung zum Tragen der Spange.
Die Feststellung der Berechtigten erfolgt bei deutschen Feldzügen durch
Unseren Kommissar und Militär-Inspekteur der freiwilligen Krankenpflege.
Bei Beteiligung von Mitgliedern der freiwilligen Krankenpflege an Feldzügen
fremder Nationen behalten Wir Uns die Erteilung der Berechtigung
an die einzelnen Beteiligten vor. 5. In den Unserer Entscheidung vorbehaltenen
Fällen finden die Vorschriften in § 5 der Urkunde vom 1. Oktober
1898 entsprechende Anwendung.
Neues Palais, den 12. November 1900.
Wilhelm R.
Graf von Bülow. von Migquel. von Thielen. Freiherr von Hammerstein.
Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz.
Studt. Freiherr von Rheinbaben.
21. Dezember. (Berlin.) Schluß des Prozesses Sternberg
nach 39tägiger Verhandlung. Der Prozeß, der Sittlichkeitsverbrechen
zum Gegenstande hat, belastet mehrere Berliner Kriminalbeamte,
so daß viele Erörterungen über die Reform der Kriminalpolizei
stattfinden.
21. Dezember. (Hessen.) Die Zweite Kammer lehnt mit
22 gegen 22 Stimmen einen Antrag auf Herbeiführung eines
Schiedsgerichts zwischen England und den Buren ab.
22. Dezember. (Ouellendorf bei Köthen.) Generalfeldmarschall
Graf Blumenthal, 1866 und 1870 Generalstabschef
der kronprinzlichen Armee, 90 Jahre alt, +. (Vgl. S. 108.) Der
Kaiser erläßt folgenden Heerbefehl:
Der General-Feldmarschall Graf v. Blumenthal ist am heutigen Tage
aus einem reich gesegneten Leben abberufen worden. In tiefem Schmerz
betrauert mit Mir Meine Armee und das ganze Vaterland den Verlust
dieses greisen Helden, eines der wenigen hochverdienten Generale, die uns
aus großer Zeit noch erhalten waren. Die hervorragenden Dienste, welche
der Verewigte Mir und Meinen Vorfahren in 4 Kriegen und in mehr als