Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechzehnter Jahrgang. 1900. (41)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezember  17.  -23.)  171

17.  Dezember.  (Berlin.)  Der  „Reichs-Anzeiger“  veröffentlicht
  folgenden  Erlaß  über  die  Stiftung  einer  „Roten  Kreuz-Medaille":


Die  Mitglieder  der  freiwilligen  Krankenpflege,  welche  aus  Anlaß
eines  Feldzuges  die  Rote  Kreuz-Medaille  erhalten,  sind  nach  Maßgabe  der
folgenden  Vorschriften  berechtigt,  auf  dem  Bande  derselben  eine  Spange
mit  der  Bezeichnung  des  Feldzuges  zu  tragen:  1.  Die  Spange  soll  dieselbe
Form  haben  und  in  derselben  Weise  getragen  werden,  wie  die  durch  Unseren
Erlaß  vom  18.  August  1895  gestiftete  Spange  zu  dem  Bande  der  Kriegsdenkmünze
  1870/71.  2.  Die  Berechtigung  zum  Tragen  der  Spange  wird
hiermit  für  alle  Feldzüge  gewährt,  welche  das  deutsche  Heer  kämpft.  Für
die  Beteiligung  von  Mitgliedern  der  freiwilligen  Krankenpflege  bei  Feldzügen
  fremder  Nationen  behalten  Wir  Uns  die  Bestimmung  vor.  3.  Als
Bezeichnung  des  Feldzuges  auf  der  Spange  ist  bei  deutschen  Feldzügen  diejenige
  zu  wählen,  welche  durch  den  Gefechtskalender  festgestellt  wird.  Die
Bezeichnung  fremder  Feldzüge  behalten  Wir  Uns  vor.  4.  Nur  diejenigen
Mitglieder  der  freiwilligen  Krankenpflege,  welche  zur  Tätigkeit  beim  Feldheere
  zugelassen  sind,  haben  die  Berechtigung  zum  Tragen  der  Spange.
Die  Feststellung  der  Berechtigten  erfolgt  bei  deutschen  Feldzügen  durch
Unseren  Kommissar  und  Militär-Inspekteur  der  freiwilligen  Krankenpflege.
Bei  Beteiligung  von  Mitgliedern  der  freiwilligen  Krankenpflege  an  Feldzügen
  fremder  Nationen  behalten  Wir  Uns  die  Erteilung  der  Berechtigung
an  die  einzelnen  Beteiligten  vor.  5.  In  den  Unserer  Entscheidung  vorbehaltenen
  Fällen  finden  die  Vorschriften  in  §  5  der  Urkunde  vom  1.  Oktober
  1898  entsprechende  Anwendung.

Neues  Palais,  den  12.  November  1900.

Wilhelm  R.
Graf  von  Bülow.  von  Migquel.  von  Thielen.  Freiherr  von  Hammerstein.
Schönstedt.  Brefeld.  von  Goßler.  Graf  von  Posadowsky.  von  Tirpitz.
Studt.  Freiherr  von  Rheinbaben.

21.  Dezember.  (Berlin.)  Schluß  des  Prozesses  Sternberg
nach  39tägiger  Verhandlung.  Der  Prozeß,  der  Sittlichkeitsverbrechen
zum  Gegenstande  hat,  belastet  mehrere  Berliner  Kriminalbeamte,
so  daß  viele  Erörterungen  über  die  Reform  der  Kriminalpolizei
stattfinden.

21.  Dezember.  (Hessen.)  Die  Zweite  Kammer  lehnt  mit
22  gegen  22  Stimmen  einen  Antrag  auf  Herbeiführung  eines
Schiedsgerichts  zwischen  England  und  den  Buren  ab.

22.  Dezember.  (Ouellendorf  bei  Köthen.)  Generalfeldmarschall
  Graf  Blumenthal,  1866  und  1870  Generalstabschef
der  kronprinzlichen  Armee,  90  Jahre  alt,  +.  (Vgl.  S.  108.)  Der
Kaiser  erläßt  folgenden  Heerbefehl:

Der  General-Feldmarschall  Graf  v.  Blumenthal  ist  am  heutigen  Tage
aus  einem  reich  gesegneten  Leben  abberufen  worden.  In  tiefem  Schmerz
betrauert  mit  Mir  Meine  Armee  und  das  ganze  Vaterland  den  Verlust
dieses  greisen  Helden,  eines  der  wenigen  hochverdienten  Generale,  die  uns
aus  großer  Zeit  noch  erhalten  waren.  Die  hervorragenden  Dienste,  welche
der  Verewigte  Mir  und  Meinen  Vorfahren  in  4  Kriegen  und  in  mehr  als