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sei, den bestehenden Kampf zwischen der römischen Kurie und
dem Staate zu verschärfen. Wenn auch der Beitritt zu einem
solchen Orden oder einer Kongregation ein freiwilliger und nach
dem staatlichen Rechte der Austritt aus den Genossenschaften
jederzeit frei sei, so sei der ganze Zuschnitt und das herrschende
Regiment im Gefolge des Gelübdes der Keuschheit, der Armut
und des unbedingten Gehorsams derart, daß derjenige, der sich
einmal eingefügt habe, den Schritt kaum zurück zu machen vermöge.
Die Loslösung von den Familienbanden, die strenge Kontrolle
des gesamten Lebens, die vermögensrechtliche Unselbständigkeit
den Oberen gegenüber, der hermetische Abschluß
gegen Einflüsse der Außenwelt, die Ertötung des Geistes durch
übermäßige geistliche Übungen und Kasteiungen, die systematische
Ertötung des Eigenwillens, machten die Mitglieder
solcher Genossenschaften zu willenlosen Werkzeugen in der
Hand der sie dirigierenden Oberen und Geistlichen. So seien
sie nur zu wirksame Werkzeuge, um im gegenwärtigen Kriegs.
zustand zwischen der römischen Kurie und dem preußischen
Staate der breiten Masse der Gläubigen eine staatsfeindliche
Gesinnung einzugeben.
Die im Unterrichts- und Erziehungswesen tätigen Orden
sollten noch vier Jahre geduldet werden, bis ein zureichender
Ersatz möglich wurde, die der Krankenpflege dienenden weiblichen
sollten zwar fortbestehen, aber unter staatlicher Aufsicht.
Bei der Verhandlung im Landtage (7. Mai 1875) zog
Peter Reichensperger am schlagfertigsten zu Felde.
Reichensperger bemühte sich vor allem, die Tragweite des
Gehorsam-Gelübdes möglichst abzuschwächen und als unschuldig
erscheinen zu lassen. Daß die Ordensregel unbedingten Gehorsam
verlange, sei nicht wahr. Der Gehorsam beschränke sich auf die
Ordensregel! Selbst die Jesuiten verlangten keinen ‚‚unbedingten‘“
Gehorsam. Zwar habe selbst ein Mann von der wissenschaftlichen
Höhe Leopold v. Rankes dies in der I. Auflage seiner ‚‚Geschichte
der Päpste‘‘ angenommen, Ranke sei jedoch so loyal gewesen, es
später als einen Irrtum zu bekennen.
So einfach liegt der Fall nicht. Ranke hebt, auch noch
in der 10. Auflage seiner „Geschichte der Päpste‘, mit Recht als
bezeichnend für die ‚Kompanie‘ Jesu, wie sich Ignatius und
seine ersten Jünger selbst benannt haben, nichts mehr hervor,
als daß sie die andern Orden vor allem durch den Grad des Ge-