Full text : Bismarck und das päpstliche Rom.

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sei,  den  bestehenden  Kampf  zwischen  der  römischen  Kurie  und
dem  Staate  zu  verschärfen.  Wenn  auch  der  Beitritt  zu  einem
solchen  Orden  oder  einer  Kongregation  ein  freiwilliger  und  nach
dem  staatlichen  Rechte  der  Austritt  aus  den  Genossenschaften
jederzeit  frei  sei,  so  sei  der  ganze  Zuschnitt  und  das  herrschende
Regiment  im  Gefolge  des  Gelübdes  der  Keuschheit,  der  Armut
und  des  unbedingten  Gehorsams  derart,  daß  derjenige,  der  sich
einmal  eingefügt  habe,  den  Schritt  kaum  zurück  zu  machen  vermöge.
  Die  Loslösung  von  den  Familienbanden,  die  strenge  Kontrolle
  des  gesamten  Lebens,  die  vermögensrechtliche  Unselbständigkeit
  den  Oberen  gegenüber,  der  hermetische  Abschluß
gegen  Einflüsse  der  Außenwelt,  die  Ertötung  des  Geistes  durch
übermäßige  geistliche  Übungen  und  Kasteiungen,  die  systematische
  Ertötung  des  Eigenwillens,  machten  die  Mitglieder
solcher  Genossenschaften  zu  willenlosen  Werkzeugen  in  der
Hand  der  sie  dirigierenden  Oberen  und  Geistlichen.  So  seien
sie  nur  zu  wirksame  Werkzeuge,  um  im  gegenwärtigen  Kriegs.
zustand  zwischen  der  römischen  Kurie  und  dem  preußischen
Staate  der  breiten  Masse  der  Gläubigen  eine  staatsfeindliche
Gesinnung  einzugeben.

Die  im  Unterrichts-  und  Erziehungswesen  tätigen  Orden
sollten  noch  vier  Jahre  geduldet  werden,  bis  ein  zureichender
Ersatz  möglich  wurde,  die  der  Krankenpflege  dienenden  weiblichen
  sollten  zwar  fortbestehen,  aber  unter  staatlicher  Aufsicht.

Bei  der  Verhandlung  im  Landtage  (7.  Mai  1875)  zog
Peter  Reichensperger  am  schlagfertigsten  zu  Felde.

Reichensperger  bemühte  sich  vor  allem,  die  Tragweite  des
Gehorsam-Gelübdes  möglichst  abzuschwächen  und  als  unschuldig
erscheinen  zu  lassen.  Daß  die  Ordensregel  unbedingten  Gehorsam
verlange,  sei  nicht  wahr.  Der  Gehorsam  beschränke  sich  auf  die
Ordensregel!  Selbst  die  Jesuiten  verlangten  keinen  ‚‚unbedingten‘“
Gehorsam.  Zwar  habe  selbst  ein  Mann  von  der  wissenschaftlichen
Höhe  Leopold  v.  Rankes  dies  in  der  I.  Auflage  seiner  ‚‚Geschichte
der  Päpste‘‘  angenommen,  Ranke  sei  jedoch  so  loyal  gewesen,  es
später  als  einen  Irrtum  zu  bekennen.

So  einfach  liegt  der  Fall  nicht.  Ranke  hebt,  auch  noch
in  der  10.  Auflage  seiner  „Geschichte  der  Päpste‘,  mit  Recht  als
bezeichnend  für  die  ‚Kompanie‘  Jesu,  wie  sich  Ignatius  und
seine  ersten  Jünger  selbst  benannt  haben,  nichts  mehr  hervor,
als  daß  sie  die  andern  Orden  vor  allem  durch  den  Grad  des  Ge-