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Unterordnung stehen, bilden jedesmal einen politischen
Gresammtorganismus; ein solcher ist England, Frankreich,
Oesterreich, Deutschland, die Schweiz, die vereinigten
Staaten von Nordamerika. Diesen politischen Gesammtorganismen
liegt die Erfüllung einer Reihe von Aufgaben
ob, deren Gesammtheit man in der Regel als Staatszweck
zu bezeichnen pflegt. Wie weit dabei die Betheiligung
der einzelnen politischen Gremeinwesen reicht und in welchem
Verhältniss der Ueber- und Unterordnung sie sich
befinden, kann nur eine concrete Untersuchung der
einzelnen politischen Organisation ergeben.
Erst auf Grund einer derartigen concreten Untersuchung
lässt sich die Frage beantworten, welchen der betreffenden
Gemeinwesen der Charakter der Souveränetät zugeschrieben
werden kann und welcher Begriff mit dem Worte
Staat verbunden ist.
Das Wort „Staat“ kommt nun allerdings auch noch
in einer anderen Bedeutung vor. Indem man nämlich
den „Staat‘“ als den eigentlichen Typus der politischen
Gemeinwesen ansah, gelangte man dazu, das Wort Staat
häufig da zu gebrauchen, wo man eigentlich den gesammten
politischen Organismus im Auge hatte, so z. B. in
den Redensarten: Verhältniss des Staates zur Volkswirthschaft,
zur Kirche, indenWorten: Staatswissenschaft, Staatsrecht
etc. Wenn man von dem Verhältniss des Staates zur
Volkswirthschaft spricht, so denkt man dabei selbstverständlich
nicht bloss an die Thätigkeit der im engeren Sinne so
genannten Staaten, sondern auch an die der Staatenverbindungen,
der ‚Provinzen und Gemeinden. Die Staatswissenschaft
und das Staatsrecht beschäftigen sich, wie
Niemand bestreiten wird, nicht bloss mit den Staaten
im engeren Sinne, sondern mit allen politischen Ge-