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acht Personen zu erküren, der die Mifsbräuche, welche in allen
Ständen, nämlich bei den Geistlichen, den Weltlichen und den
Reichsstädten im Schwange seien, beratschlagen und gemeiner
Versammlung seine Vorschläge zu ihrer Beseitigung unterbreiten,
im besonderen aber auch gute Gebräuche und Mifsbräuche in der
Kirche sondern sollte ').
Und ohne Verzug ging man ans Werk, den Ausschufs zu erwählen.
Auch hierbei unterlagen die Geistlichen. Sie schlugen
nämlich vor, dafs der Klerus vier weltliche, die Laien aber vier
geistliche Stände zum Ausschuls ernennen sollten. Was sie hiermit
bezweckten, liegt auf der Hand: da die Geistlichen fast ausnahmslos
der altkirchlichen Partei angehörten und insgesamt einschneidenden
Reformen abgeneigt waren, so kam schliefslich nicht
viel darauf an, wer ıhre Partei im Ausschufs vertrat; anders aber
stand es bei den Laien, die sich aus Gegnern und Freunden der
katholischen Kirche zusammensetzten. Hätten nun hier die Geistlichen
die Auswahl gehabt, so würden sie selbstverständlich vier
der letzteren erkoren und so dem ganzen Ausschufs einen altkirchlichen
Anstrich verliehen haben. Aber, wie gesagt, sie "drangen
mit ihrem Vorschlag nicht durch; es ward vielmehr ausgemacht,
dals jeder der beiden Stände vier Personen aus seiner Mitte in den
Ausschuls senden solle. Von den Geistlichen wurden darauf Georg
Truchsefs, der die Session für Österreich ausübte, der Kanzler des
Bischofs Wilhelm von Strafsburg?), dazu die Vertreter von Würzburg
und Freisingen, Dr. Hann und Philipp von Flersheim, Domkantor
zu Speier, erlesen. Wie es scheint, vollzog sich ihre Wahl
ohne Weiterung und Schwierigkeit: das geistliche Kollegium war
eben in sich wesentlich eins?). Dagegen verlief die Wahl bei den
!) Schrautenbachs Relation vom 5. Juli. N läfst zu diesem Tage (a. a. O.
S. 308) die Sache so erscheinen, als habe man sich darüber gestritten, ob ein
allgemeiner Ausschufs aller Kurien gemacht oder nur „verordnete Räte“ über
des Reichs Beschwerden gesetzt werden sollten, — was doch nach dem
Folgenden nicht ganz zutreffend ist. Dieses Protokoll, von geistlicher Seite
herrührend, erscheint überhaupt zuweilen tendenziös gefärbt.
2) So N zum 5. Juli. Die Relationen Baumgärtners und Neunecks vom
9. Juli geben an, dafs der Bischof von Strafsburg persönlich in den Ausschufs
verordnet sei; doch wird jedenfalls der Kanzler für ihn gesessen
haben.
3) Es mag immerhin Beachtung verdienen, dafs der einsichtige Vertreter
Christofs von Augsburg, Dr. Konrad Renz, von den Geistlichen nicht
in den Ausschufs genommen wurde.
Historische Untersuchungen. D.
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