Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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acht  Personen  zu  erküren,  der  die  Mifsbräuche,  welche  in  allen
Ständen,  nämlich  bei  den  Geistlichen,  den  Weltlichen  und  den
Reichsstädten  im  Schwange  seien,  beratschlagen  und  gemeiner
Versammlung  seine  Vorschläge  zu  ihrer  Beseitigung  unterbreiten,
im  besonderen  aber  auch  gute  Gebräuche  und  Mifsbräuche  in  der
Kirche  sondern  sollte  ').

Und  ohne  Verzug  ging  man  ans  Werk,  den  Ausschufs  zu  erwählen.
  Auch  hierbei  unterlagen  die  Geistlichen.  Sie  schlugen
nämlich  vor,  dafs  der  Klerus  vier  weltliche,  die  Laien  aber  vier
geistliche  Stände  zum  Ausschuls  ernennen  sollten.  Was  sie  hiermit
  bezweckten,  liegt  auf  der  Hand:  da  die  Geistlichen  fast  ausnahmslos
  der  altkirchlichen  Partei  angehörten  und  insgesamt  einschneidenden
  Reformen  abgeneigt  waren,  so  kam  schliefslich  nicht
viel  darauf  an,  wer  ıhre  Partei  im  Ausschufs  vertrat;  anders  aber
stand  es  bei  den  Laien,  die  sich  aus  Gegnern  und  Freunden  der
katholischen  Kirche  zusammensetzten.  Hätten  nun  hier  die  Geistlichen
  die  Auswahl  gehabt,  so  würden  sie  selbstverständlich  vier
der  letzteren  erkoren  und  so  dem  ganzen  Ausschufs  einen  altkirchlichen
  Anstrich  verliehen  haben.  Aber,  wie  gesagt,  sie  "drangen
mit  ihrem  Vorschlag  nicht  durch;  es  ward  vielmehr  ausgemacht,
dals  jeder  der  beiden  Stände  vier  Personen  aus  seiner  Mitte  in  den
Ausschuls  senden  solle.  Von  den  Geistlichen  wurden  darauf  Georg
Truchsefs,  der  die  Session  für  Österreich  ausübte,  der  Kanzler  des
Bischofs  Wilhelm  von  Strafsburg?),  dazu  die  Vertreter  von  Würzburg
  und  Freisingen,  Dr.  Hann  und  Philipp  von  Flersheim,  Domkantor
  zu  Speier,  erlesen.  Wie  es  scheint,  vollzog  sich  ihre  Wahl
ohne  Weiterung  und  Schwierigkeit:  das  geistliche  Kollegium  war
eben  in  sich  wesentlich  eins?).  Dagegen  verlief  die  Wahl  bei  den

!)  Schrautenbachs  Relation  vom  5.  Juli.  N  läfst  zu  diesem  Tage  (a.  a.  O.
S.  308)  die  Sache  so  erscheinen,  als  habe  man  sich  darüber  gestritten,  ob  ein
allgemeiner  Ausschufs  aller  Kurien  gemacht  oder  nur  „verordnete  Räte“  über
des  Reichs  Beschwerden  gesetzt  werden  sollten,  —  was  doch  nach  dem
Folgenden  nicht  ganz  zutreffend  ist.  Dieses  Protokoll,  von  geistlicher  Seite
herrührend,  erscheint  überhaupt  zuweilen  tendenziös  gefärbt.
2)  So  N  zum  5.  Juli.  Die  Relationen  Baumgärtners  und  Neunecks  vom
9.  Juli  geben  an,  dafs  der  Bischof  von  Strafsburg  persönlich  in  den  Ausschufs
  verordnet  sei;  doch  wird  jedenfalls  der  Kanzler  für  ihn  gesessen
  haben.
3)  Es  mag  immerhin  Beachtung  verdienen,  dafs  der  einsichtige  Vertreter
  Christofs  von  Augsburg,  Dr.  Konrad  Renz,  von  den  Geistlichen  nicht

in  den  Ausschufs  genommen  wurde.
Historische  Untersuchungen.  D.

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