Full text: Dr. J. Milbiller's kurzgefasste Geschichte des Königreichs Bayern.

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S. 18. 
Obgleich aber alle diese betrübenden Umstände in Bayern, 
wie in andern deutschen Landen obwalteten, so hielt sich doch der 
Kational-Credit aufrecht; und indem der Ausdauer, der Treue 
und Bereitwilligkeit des Volkes die Thätigkeit, Einsicht und Will- 
fährigkeit der Regierung begegnete, so wurden die drückenden Ver- 
hältnisse nur als Lasten der Zeitumstände angesehen, und geduldig 
ertragen. Wenn daher in jenen und den folgenden Jahren anders- 
wo die Unzufriedenbeit über getäuschte Erwartungen, der Drang 
nach Verbesserung in der Staats-Verwaltung, und der, an sich 
lobenswertbe Geist der Reform, in unziemenden, ja verbrecherischen 
Worten und Handlungen sich äußerte, so ertrug das baperische 
Volk beharrlich, was nicht zu ändern war, erwartete die Erleich- 
terung der Lasten von der Zeit, und stellte jegliche Verbesserung 
der Staatsformen der weisen Fürsorge dessen anheim, von dem 
es in so vielen schwierigen Lagen Beweise des väterlichen Wohl- 
wollens erhalten hatte. 
5. 10. 
In der That war es auch Fortschritt zum Bessern, daß in 
der Staats-Verwaltung der bisher bureaukratische Charakter 
in den collegialen sich verwandelte, und an die Stelle der 
in jedem Grade und Fache nach Gutdünken Eine# Mannes beste- 
henden Dienstführung ein auf dem Beiratbe und der Beistim- 
mung Mehrerer berubender Geschäftsgang trat. Der König selbst 
umgab sich mit einem Staatsrathe, nach dessen Vernehmung er 
fortan, bis zur Befestigung des Ganzen, zu regieren beschloß. Je- 
dem Minister wurde, außer einem General-Director (zur Contro-= 
le), noch ein Collegium von Ministerialrätben (zum Beirath) zu- 
gegeben. Jeder Kreis erhielt eine eigne Regierung, in zwei 
Collegien (Kammern) des Innern und der Finanzen, unter der. 
Leitung von zwei Direktoren und einem Präsidenten. Unter die- 
sen zeitgemäßen Formen dußerte sich bald ein eben so krästiger 
als milder Geist. Die Regierung, welche bisher, bei dem gebiete- 
rischen Drange der Umstände manche untergeordnete Interessen des 
Volks umgehen mußte, um das Höchste, die Selbsiständigkeit zu 
erreichen, konnte sich mit den Bedürfnissen der Unterthanen ver- 
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