Militär-Eisenbahn-Ordnung.
II. Theil.
C. Bestimmungen, betreffend die Ausrüstung
und Einrichtung von Eisenbahnwagen für
Militärtransporte.
D. Vorschrift über die Hergabe von Personal
und Material der Eisenbahnverwaltungen
an die Militärbehörde.
E. Instruktion, betreffend Kriegsbetrieb und
Militärbetrieb der Eisenbahnen.
1902
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