120 Die Univerzitäten.
sowohl katholische als protestantische Theologie, natürlich durchaus von
einander getrennt und selbstständig.
Die zu einer Hauptabtheilung gehörigen Lehrer bilden einen engeren
Verein, Fakultät genannt, unter dem wechselnden Vorsitze eines Dekans.
Gewöhnlich sind solcher Fakultäten vier, da die allgemeinen: Wissenschaften
zusammen in ein nur sehr theilweise richtig als philosophische Fakultät be-
zeichnetes, innerlich sehr verschiedenes buntscheckiges Ganzes zusammen-
gefasst sind; in neuerer Zeit ist jedoch zuweilen durch die oben bezeich-
neten Auscheidungen eine Vermehrung der Zahl eingetreten‘). Eine Fakultät
besteht aus einer normalmässigen, dem Umfange Jder zu lehrenden Wissen-
schaft entsprechenden Anzahl von Lehrstühlen, deren Inhaber ordentliche
Professoren genannt werden. Sie hat für genügende Besorgung ihrer Auf-
gabe zu sorgen, beziehungsweise Anträge bei dem Senate und den höheren
Behörden zu stellen. Ihr unterstehen zunächst diejenigen wissenschaftlichen
Anstalten, weiche für das einschlägige besondere Studium bestimmt und
einem Lehrer der Fakultät zu diesem Ende anvertraut sind (Laboratorien,
Sammlungen u. 5. w.). Sie ertheilt in ihrem Wissenszweige akademische
Würden, welche von allen deutschen Universitäten, und selbst von den Re-
gierungen als Ehrenbezeigungen, unweigerlich anerkannt werden; zu dem
Ende mag sie denn auch Prüfungen vornehmen. Disciplin oder Gerichts-
barkeit über die ihr zunächst zugewendeten Studirenden hat sie nicht; diese
stehen nur der Gesammtheit zu, deren Mitglied, wie oben bemerkt, der
Studirende ist, ohne Rücksicht auf sein Fach. — Einen nur lose mit einer
Fakultät verbundenen und kaum Rechte in derselben geniessenden Anfang
bilden die noch nicht zu einer normalmässigen Lehrstelle berufenen Lehrer
einer in den Kreis der Fakultäten gehörigen Wissenschaft, also die ausser-
ordentlichen Professoren und Privatdocenten.
Die an die Universitäten gestellte geistige Aufgabe ist eine sehr be-
deutende, nicht etwa nur nach dem Umfange, sondern auch in Betreff der
leistung an sich.
Einmal nänlich sind die allgemein bildenden Wissenschaften auf ihrer
vollen Höhe und in ihrer neuesten Entwickelung zu lehren. Hier ist nicht
Erziehung für bestinımte beschränkte Aufgaben, sondern das Wissen an
sich, so gut es nur beschaflt werden kann, der Zweck. Is bestehen bei
uns keine niederen und keine höheren Anstalten für die J.chre dieser Wis-
senschaften.. Die Nation erwartet von den Universitäten deren Ueberlie-
ferung in ihrem höchsten Maasse. Dieses Ziel ist dann freilich sehr vielen
ı) In München und Würzburg sind wegen einer eigenen staatswissenschaftlichen Facultät
deren fünf, In Bonn fünf wegen doppelter Theologie, in Tübingen sogar sieben, well zwei
theologische, eine staatswissenschaftliche und eino naturwissenschaftliche Facultät einge-
richtet sind,