Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

6 Erziehungs-Politik. 
und Rubm. Allein auch in den untergeordneteren Fragen ist für die ihrer 
Gewältigung gewachsenen kleineren Kräfte ein fruchtbares Feld der Thä- 
tigkeit, „des Schweisses der Edleren werth“. 
So bescheiden denn auch wir uns, die höchsten Aufgaben mächtigeren 
und jüngeren Kräften zu überlassen und nur die eine oder die andere der 
secundären Fragen nach Maassgabe unserer Mittel zu beantworten zu suchen, 
zum Theile selbst nur einzelne Theile solcher Fragen. 
Zunächst werden wir versuchen, das Unterrichtswesen zu behan- 
deln und dabei ins Klare zu stellen, in welchen Beziehungen und mit wel- 
chen Mitteln hier der Staat zu seinem eigenen Vortheile und zum Nutzen 
der Gesittigung dringende Forderungen zu erfüllen hat, wie solche sich in 
der Gegenwart zuerst oder wenigstens drängender als sonst geltend machen. 
Es ergibt sich aber dabei schon aus unserer oben Ausgesprochenen An- 
schauung von der kaum gewältigbaren Menge gleichzeitig gestellter Auf- 
gaben, dass wir nicht das gesammte Gebiet der öffentlichen Unterrichtspfege 
durchzugehen beabsichtigen können, sondern nur diejenigen Theile dessel- 
ben, welche eben itzt und vor Allem eines tüchtigen und bewussten Han- 
delns von Seiten der Staatsgewalt bedürfen. ° So wird also z. B. das ge- 
sammte Gewerbeschulwesen unerörtert bleiben, da dasselbe, obgleich sicherlich 
noch mancher Ausbildung und deutlicherer Zweckbestimmung bedürftig, erst 
in neuester Zeit gegründet und in der Hauptsache den Bedürfnissen gemäss 
eingerichtet wurde, es auch vielfach anderwärts von Sachverständigen be- 
sprochen wird; ebenso das ganze System der gelehrten Mittelschulen, als 
auch in der Gegenwart berechtigten Zwecken genügend; ferner die zahl- 
reiche Klasse von Sonderschulen aller Art für bestimmte einzelne Zweige 
des öffentlichen Dienstes oder der Privatthätigkeit, weil hier etwa vorlie- 
gende Bedürfnisse den allgemeineren zunächst nachstehen müssen. Dagegen 
halten wir es für angezeigt zu erörtern, was der Staat aufgefordert ist zu 
thun in Betreff 
der Volksschulen; 
der Universitäten; 
des Prüfungswesens; 
der Erziehung des weiblichen Geschlechts; endlich 
einer Akademie der Wissenschaften.
	        
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