Full text: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

Die Universitäten. 215 
von Katalogen die Benützbarkeit einer auswärtigen Bibliothek sehr erleich- 
tert werden. 
Dass gegen diesen Gedanken Einwendungen, und zwar gewichtiger Art, 
gemacht werden können, soll nicht in Abredo gezogen werden; doch sind 
sie wohl bei klarer Einsicht und gutem Willen nicht unüberwindlich. 
Mit Solchen ist natürlich nicht zu streiten, welche wohlweise ausein- 
andersetzen, dass eine in allen Fächern genügende Bibliothek deun doch 
viel besser sei, als eine nur einzelne Wissenschaften, diese aber vollständig, um- 
fassende. Diess versteht sich von selbst; und eben desshalb sind oben die Vor- 
schläge untersucht worden, wie solche ricsenhafte Sammlungen beschafft 
werden können. Allein praktisch ist nun einmal in den allerıneisten Fällen 
nur die Frage, ob es wüuschenswerther sei, eine grössere Anzahl von Biblio- 
tbeken zu besitzen, welche sich zwar sämmtlich über alle Zweige des Wissens 
verbreiten aber in jedem derselben ganz unvollkommen sind; oder ob die 
allgemeine Bildung und der Ausbau der Wissenschaften ınchr gefördert 
würde durch eine, freilich an verschiedene Orte vertheilte, Vollständigkeit 
einer jeden Bibliothek in einzelnen Fächern? Jass und warum aber das 
Letztere als das Vorzüglichere erscheine, ist soeben erörtert worden. 
Verständiger wäre die. Einrede, dass bei solcher Beschränkung jeder 
einzelnen Bibliothek auf nur einen ‘Theil der Literatur ganze Abtleilungen 
überall ausfallen könnten, und dann, mit Ausnahıne der wenigen ganz grossen 
Bibliotheken, nirgends Hülfsmittel zu deren Kenntniss und Weiterbetrieb 
vorhanden wären. — Diese Gefalır ist wohl in der That nicht so gross, als 
sie auf den ersten Augenblick scheinen mag. Ohne Zweifel würden theils 
örtliche Veranlassungen, theils ein bereits vorhandener grösscrer Bestand 
in gewissen Fächern, theils und hauptsächlich die verschiedene eigene Neigung 
der Vorsteher schon eine gehörige Abwechslung in den Bibliotheken zuwege 
bringen. Doch dürfte die Sache allerdings sich nicht ganz selbst überlassen 
bleiben. Wenn eine Specialisirung der mittleren deutschen Bibliotheken 
wirklich zur Ausführung kommen sollte, so müsste eine genaue Bestimmung 
der von jeder zu übernehmenden Fächer vorangehen. Das Zustandekommen 
einer solchen Bestimmung für die Bibliotheken eines und desselben Staates 
hätte, wenn irgend mit Verständniss eingeleitet und mit Kraft durchgeführt, 
keine wesentlichen Schwierigkeiten. Nicht so leicht freilich wäre die Auf- 
gabe, einen Vertrag zwischen Bibliotheken verschiedener Länder zu Stande 
zu bringen und dessen Ausführung sicher zu stellen. Auch würde sich 
vielleicht nicht Alles in der Wirklichkeit so gestalten, wie cs in der Theorie 
wünschenswertli und vernünftig erschiene. Allein das Notliwendige in der 
Hauptsache sollte doch erreicht werden können. 
Eine andere mögliche Einwendung ist, dass bei einer solchen Einseitig- 
keit der Bibliotheken der Gelehrte genöthigt wäre, sich an verschiedene
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.