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Volksfeste.
Volksfeste sind nicht etwa bloss ein Gegenstand für künstlerische Dar-
stellungen oder psychologische Schilderungen , sondern sie haben auch eine
politische Bedeutung. Theils werden sie unmittelbar als Einwirkungsmittel
zu Gunsten einer bestimmten Regierungsweise oder regierender Personen
gebraucht, theils und hauptsächlich aber sind sie ein Kennzeichen der
gesellschaftlichen Zustände und wiederum nicht ohne Einfluss auf diesel-
ben. Sie verdienen also wohl auch von Seiten des Politikers eine genauere
Beachtung, und es soll in Folgendem namentlich der Versuch gemacht
werden, sie vom socialen Standpunkte aus zu würdigen. Bei der grossen
Zahl und Ausdehnung, sowie der verschiedenen Art solcher Feste, wie sie
in der itzigen Zeit fast in krankhafter Weise begangen werden, ist die
Sache um so mehr der Mühe werth.
L Formen und Arten.
Je nach den Volkseigenthümlichkeiten und den Gesittigungsstufen sind
die Volksfeste sehr verschiedener Art. In Griechenland bestanden sie
theils in Aufzeigung der körperlichen Schönheit und Gewandtheit, theils
im Genusse an Dicht- und Tonkunst; sie waren der Ausdruck einer fein
angelegten, heiter sinnlichen, in manchen Beziehungen hoch gebildeten
Nationalität. Ausserdem dienten sie in dem in viele Staaten zersplitterten
Lande als nationale Vereinigungspunkte. In Rom hatten die Volksfeste
vorwiegend einen kriegerischen Charakter, welcher bis zur empörendsten
Grausamkeit und zum Ergötzen an massenhaften Hinschlachtungen von
Menschen und Thieren gieng. Schon in der Zeit der Republik von ehrgeizi-
gen Bewerbern um die hohen Staatsämter zur Gewinnung der Volksgunst
benützt, waren sie im Kaiserreiche eines der Mittel, die Bowohner der
Hauptstadt mit der Herrschaft eines Einzigen auszusöhnen, damit aber ihn
v. Mohl, Stastsrecht. Bd. IIL 81