Die verbesserten Verkehrseinrichtungen. 641
Endlich noch ist die Erleichterung des Geldverkehres durch die Gestattuug
von Postanweisungen zu empfehlen, und diess um so mehr, als keinerlei
Arten von Bedenklichkeiten hier vorliegen; Gefahr von Verlust für die
Post selbst ist gar nicht vorhanden, da vorausbezahlt werden muss; die
Kostenbesorgung wird reichlich ersetzt durch die Taxen; die Verminderung
der Versuchungen zu Diebstählen an Geldsendungen ist ein positiver Ge-
winn für die Sittlichkeit und für das Interesse der Post; für das Publikum
aber ist die Sache von grosser Bequemlichkeit und Sicherheit. — Diese
Forderungen simmtlich zu erfüllen, erfordert in der That keine übermässigen
Anstrengungen vom Staate, sondern nur guten Willen und die Einsicht,
dass nicht das Publikum für die Bequemlichkeit und den Nutzen der Post-
beamten vorhanden ist, sondern vielmehr diese der Bequemlichkeit und dem
Nutzen des Publikums zu dienen haben. Es gehört nicht einmal ein Muth
zur Ergreifung eines gewagten Entschlusses dazu, dessen Misslingen eine
grosse Einbusse für die Staatskasse haben könnte. Alle Erfahrungen sind
bereits gemacht und die günstigen Ergebnisse liegen thatsächlich vor.
Höchstens handelt es sich von einer vorübergehenden Mindereinnahme,
welche später durch die grosse Steigerung des Gebrauches der Anstalt
reichlich wieder ersetzt wird. Muth hat seiner Zeit in England dazu ge-
hört, den grossen Versuch zu machen; itzt gehört eine Art von Mutlı dazu,
nicht nachzuahmen.
Nur in Einem Punkte ist es erlaubt zu zweifeln, ob eine Befolgung
gegebenen Beispieles hier an der Stelle sei. Unzweifelhaft ist die, auch in
England zuerst eingeführte, Benützung der Postämter zu Einzahlungen in
eino vom Staate verwaltete Sparkasse ebenso scharfsinnig erdacht, als von
der wohlwollendsten Absicht. Der ungestörte Fortgang und die grosse
Benützung dieser Einrichtung im Frfindungslande ist auch ein deutlicher
Beweis, dass die Sache an sich keine wesentlichen Schwierigkeiten hat.
Allein die Frage ist, ob man cs zweckmässig finden kann, eine so grosse
und über das ganze Land ausgedehnte Sparkasse in die Verwaltung und
somit natürlich auch in die Gewährleistung des Staates zu geben? Die
Sache hat jeden Falles zwei Seiten. Einerseits nämlich ist es immerhin
möglich, dass bei einem plötzlichen politischen Stosse oder bei einer Finanz-
kalamität eine solche Staatssparkasse in Zahlungsverlegenheit geratlien,
damit aber sowohl dem Inhaber empfindlichen Nachtheil, zum Mindesten
peinlichen Schrecken, dem Staate selbst aber grosse Schwierigkeiten bereiten
kann. Die Erinnerung an das, was in Frankreich im Jahre 1848 vorkam,
darf nicht so einfach bei Seite geschoben werden. Andererseits aber ist
ebenfalls richtig, dass eine solche Sorge des Staates für die weniger wohl-
habende Klasse seiner Bürger und zwar gerade in Bezug auf eine der
wünschenswerthesten Handlungsweisen derselben, höchst anerkennenswertlı
v. Mohl, Staatsrocht,. Bad. IIL al