4.
Unbedingte Abschaffung der Prügelstrafe.
Es geliört einiger Muth dazu, sich Öffentlich zu der Meinung zu be-
kennen, dass eine Tracht Prügel die einzig richtige, ja zuweilen die einzige
mögliche Art von Strafe sei. Im vertrauten Gespräche kann man freilich
von gar Manchem eine Zustimmung zu dieser Ketzerei erhalten; allein
öffentlich etwas auszusprechen, was von der Wissenschaft verworfen und in
tausend Aeusserungen der Organe der öffentlichen Meinung unwidersprochen
ala eine Barbarei, eine Jes gebildeten Menschen unwürdige Rohheit be-
zeichnet wird, dazu entschliesst man sich nicht. Am wenigsten Jemand,
der irgend eine Wahl in Aussicht nimmt oder sich vor einem Schandzettel
in den Zeitungen fürchtet. Sei es drum; es muss doch am Ende erlaubt
sein genauer zuzusehen, ob und wie weit man es mit Gründen oder mit
Phrasen zu thun hat, ob nicht vielleicht aus falscher Humanität das Kind
mit dem Bade ausgeschüttet worden ist.
Hier versteht sich nun von selbst, dass von einer körperlichen Züch-
tigung als Strafe ganz abgehen werden müsste, wenn eine solche Hand-
anlegung an sich, also unter allen Umständen, in jeder Form und in jedem
Maasse eine Unmenschlichkeit wäre. Dem ist aber offenbar nicht so. Es
sind allerdings Handlungen barbarischer Art möglich; so z. B. wenn bis
zum Tode geprügelt, wenn der Leib durch Ruthen- oder Peitschenhiebe
zerfleischt, wenn ein bleibender oder gefährlicher Nachtheil durch die Art
oder die Dauer der Züchtigung zugefügt wird, z.B. Lähmung, Schwindsucht.
Von Dergleichen kann und darf denn niemals die Rede sein; und mit allem
Rechte ist also unter Anderem das grausame Gassenlaufen beim Militär
beseitigt worden, ist die Knute und die neunschwänzige Katze unbedingt
zu verwerfen. Allein es wäre abgeschmackt, jede körperliche Züchtigung
so zu bezeichnen. Dieselbe kann vollkommen innerhalb der Gränzen des
vom Menschen zu Ertragenden und Anzusebenden bleiben.
Ebenso mag zugegeben werden, dass das Strafrecht sich der Züch-
tigung zu enthalten bätte, wenn die Zufügung einer solchen immer eine
den Verhängenden selbst schändende Unsittlichkeit wäre. Aber auch