Full text: Preußisches Verwaltungsrecht.

Anhang. 
(Gesetzestexte.) 
1. Gesetz über die Zulässigkeit des Rechtsweges in Beziehung 
auf polizeiliche Verfügungen 
vom 11. Mai 1842. 
8 11). Beschwerden über polizeiliche Verfügungen jeder Art, sie 
mögen die Gesetzmäßigkeit, Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit derselben 
betreffen, gehören vor die vorgesetzte Dienstbehörde. 
Der Rechtsweg ist in Beziehung auf solche Verfügungen nur 
dann zulässig, wenn die Verletzung eines zum Privateigentum ge- 
hörenden Rechtes behauptet wird, und unter den nachfolgenden näheren 
Bestimmungen. 
§ 21). Wenn derjenige, welchem durch eine polizeiliche Ver- 
fügung eine Verpflichtung auferlegt wird, die Befreiung von der- 
selben auf dem Grund einer besonderen gesetzlichen Vorschrift oder 
eines speziellen Rechtstitels behauptet, so ist die richterliche Ent- 
scheidung sowohl über das Recht zu dieser Befreiung, als auch über 
dessen Wirkungen zulässig. 
§5 31). Die Verfügung (8 2) kann jedoch, des Widerspruchs un- 
geachtet, zur Ausführung gebracht werden, wenn solches nach dem 
Ermessen der Polizeibehörde ohne Nachteil für das Allgemeine nicht 
ausgesetzt bleiben kann. Nach ergangenem rechtskräftigen Erkennt- 
nisse muß die Polizeibehörde dessen Bestimmungen bei ihren weiteren 
Anordnungen beachten. 
§ 4. Steht einer polizeilichen Verfügung ein besonderes Recht 
auf Befreiung (82) nicht entgegen, es wird aber behauptet, daß 
durch dieselbe ein solcher Eingriff in Privatrechte geschehen sei, für 
welche nach den gesetzlichen Vorschriften über Aufopferungen der Rechte 
und Vorteile des einzelnen im Interesse des Allgemeinen Entschädigung 
gewährt werden muß, so findet der Rechtsweg darüber statt; ob ein 
Eingriff dieser Art vorhanden sei, und zu welchem Betrage dafür Ent- 
schädigung geleistet werden müsse. 
Eine Wiederherstellung des früheren Zustandes kann in diesem 
Falle niemals verlangt werden, wenn solche nach dem Ermessen der 
Polizeibehörde unzulässig ist. 
1) 8§ 1 und 2 sind durch §§ 127 LGWG., § 3 durch § 53 LVG. ersetzt. 8§ 4 bis 
7 gelten noch heute. 
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