VI Vorwort.
von Auflage zu Auflage erweitert wurde und zuletzt in fünfter Auf-
lage erschienen war. Mithin stellt das vorliegende Verwaltungsrecht
die sechste Auflage des „Grundrisses zur Behandlung praktischer Rechts-
fälle des Verwaltungsrechtes“ dar. Es liegt jedoch nicht nur eine sehr
wesentliche Erweiterung derselben vor — die Abschnitte: Verwaltungs-
streitverfahren, Beschlußverfahren, das Bau= und Wegerecht, das
Kriegsrecht, sowie mehrere einzelne Unterabschnitte sind neu hinzu-
getreten, — es bedurfte vielmehr einer vollständigen Umarbeitung und
Ergänzung des Stoffes unter Berücksichtigung der Judikatur des
Krieges.
Da gerade der „Grundriß“ zum praktischen Verwaltungsrecht
bei den Prüfungskandidaten besonders begehrt war, lasse ich das prak-
tische Verwaltungsrecht als erstes in der Sammlung erscheinen, zumal
gerade auf diesem Gebiete ein auffallender Mangel herrscht und nach
meinen Feststellungen eine geschlossene Darstellung von dem vor-
liegenden Gesichtspunkte aus überhaupt fehlt. Ich hoffe, daß der
„Grundriß“ in seiner neuen Gestaltung sowohl den Rechtskandidaten
wie den Praktikern zur Orientierung über alle wichtigeren Fragen
des praktischen Verwaltungsrechtes dienen wird, zumal die hier be-
handelten Materien dem „Normaljuristen“ im allgemeinen ferner
liegen.
Die Entscheidungen sind nach der jetzigen Rechtschreibung wieder-
gegeben. Die in denselben zitierte ältere Literatur habe ich als ent-
behrlich zumeist weggelassen, das Fehlen jedoch stets durch Punkte an-
gedeutet.
Die Bände über das Bürgerliche Gesetzbuch, Strafrecht und Zivil-
prozeß sind in Vorbereitung. «
Berlin W. 50, Regensburgerstr. 3. Ludwig Mohn.
April 1918.