718 Cultusministerialcasse — Maaße und Gewichte.
Cultusministerialcasse. Z. 3 I.: Kirchencassen (Kirchenäraren) statt Kirchen-
ämtern.
Erbschaftssteuer. Z. 4 u. 5 lI: für Pflichttheilsberechtigte, Ehegatten, An-
fälle bis zu 150 cc.
Geistliche VI. Wegen des Kirchenges. vom 8. December 1896 s. Patronat
und Collatur J.
Geistliche XI. Ueber Gefängnißgeistliche s. d.; über den seelsorgerischen
Verkehr der G. mit Geisteskranken s. Irre, Nachtr.
Gewerbebetrieb A. Z. 1 I.: Der G. ist gewerbepolizeilich nur rc.
Handelsverträge. Das Verhältniß zu Tunis regelt die Erklärung vom
18. November 1896 (REl. von 1897 S. 7). Der Vertrag mit der
Dominicanischen Republik ist außer Kraft getreten (RBek. vom 27. Ja-
nuar 1897 S. 5).
Hebammenbuch. Z. 2: Das H. ist in 6. Auflage erschienen (Bek. vom
23. Januar 1897 (Leipz. Ztg. Nr. 22).
Irre. Eine Anleitung über den seelsorgerischen Verkehr der Geistlichen mit
Gemeindemitgliedern, die an Gemüthskrankheit leiden oder als gebessert
aus der Frrenanstalt entlassen worden sind, giebt Bek. vom 19. December
1896 im Cons.-B. S. 114.
Kirchenvermögen B, Kirchschullehn, Pfarrlehn. Auf Anfrage der Nutz=
nießer kann die Kircheninspection Grundstücke dieser Lehne, die verpachtet
sind oder verpachtet werden sollen, durch den Kirchenvorstand verwalten
lassen; Näheres s. Kirchenges. vom 5. Januar 1897 S. 8 und A#.
vom 11. Januar 1897 S. 10.
Kirchschuldienst C. Z. 24: Die Ausführungsbestimmungen zum Kirchenges.
vom —4 November !1896 giebt VO. vom 22. December 1896 im Cons.=
B. S. 118.
Kirchspiele. Z. 18 l.: Generalartikel vom 1. Januar 1580 (statt 1850).
Maaße und Gewichte. Z. 18: VO. vom 2. Januar 1897 ist inzwischen
auch im G.Bl. veröffentlicht (S. 7). Zur Beseitigung von Uebelständen,
die sich bei der Nachaichung herausgestellt haben, giebt MVO. vom 7. De-
cember 1896 (SWB. von 1897 S. 25) Vorschriften über die Räume
zur Vornahme der Nachaichung, Zuziehung von Gemeindeorganen und
verschärfte Ueberwachung.
Weitere Mittheilungen über wahrgenommene Satzfehler werden mit Dank
entgegengenommen.
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