Carolagrün — Christbäume 167
Reger XXI 448). Zu § 142: Ein Wiederholungsfall liegt schon nach rechts-
kräftiger Berurteilung vor; teilweiser Strafverb ühung bedarf es nicht (Reichsger.
24. Okt. 1899, Fischer XK 171, Reger 2. Erg. Bd. 154).
2. Der Verkauf von B. hat bei Strafe nach dem Gewichte oder
nach der Kanne und ihren Abteilungen (1 Kanne = 1 kg) zu erfolgen
(VO. vom 31. März 1870 S. 97).
(Die hier fehlenden Artikel sind unter & und 3 abgedrucht.)
Carolagrün. Die Regierung verfügt dort über 25 Betten für
weibliche Staatsbeamte und weibliche Familienmitglieder von Staats-
beamten. Die Aufnahmebedingungen enthält MWO. vom 17. Dez.
1900 und 6. Sept. 1902 (SWB. Jahrg. 1901 S. 27, Jahrg. 1902
S. 2206).
Carola-Medaille wird verliehen für besondere Verdienste auf
dem Gebiete hilfsreicher Aächstenliebe, zunächst um den Albertverein
(Urk. vom 17. Sept. 1892 S. 351). Im übrigen gelten die allgemeinen
Bestimmungen über Orden und Ehrenzeichen (s. d.).
Champagner s. Schaumwein.
Chausseebäume s. Straßenbäume.
Chausseegeld wird nicht mehr erhoben (Ges. vom 24. Juni 1884
S. 185).
Chausseen s. Straßenbau, Straßenpolizei, Offentliche Wege usw.
Chausseewärter s. Straßenbaubeamte J.
Chemiker haben für gerichtliche und polizeiliche Verrichtungen
nach der Gebührenordnung vom 19. Alärz 1900 S. 231 zu liquidieren.
Über Nahrungemittelchemiker s. Gesundheitspolizei II 2.
Chemische Fabriken sind als gewerbliche Anlagen (s. d. h ge-
nehmigungspflichtig (GO. 8 10).
Chemische Präparate s. Arzneiwaren.
Chirurgen. Für Ch. gelten die Bestimmungen für Arzte (s. d.).
Chirurgische Eingriffe sind in der Regel nur mit Zustimmung des
Kranken gestattet (MVO. vom 7. Febr. 1901, SWB. 79, s. Kranken-
anstalten III). Zu gewissen chirurgischen Operationen sind die Heil-
gehilfen (s. d.) berechtigt.
Chloroform s. Gifte.
Chlorsaure Salze s. Entzündliche Stoffe.
Cholera gehört zu den gemeingefährlichen Krankheiten (s. Ge-
sundheitspolizei ).
Choralbuch s. Landeschoralbuch.
Christbäume. Von den Christbaumverkäufern sollen die Polizei-
behörden Erwerbsnachweis fordern (3 B. 1871 S. 101).