Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Erster Band (A-K). (1)

Amtsverschwiegenheit — Anstellungsbehörde 19 
Amtsverschwiegenheit s. Amtsgeheimnis. 
Anatomie. Leichen von Selbstmördern (s. Aufhebung) und von 
Hingerichteten (s. Gesch. O. § 717 13) sind an eine der anatomischen 
Anstalten (VO. vom 21. Sept. 1874 S. 311 § 7) abzuliefern, wenn sie 
nicht von den Angehörigen beansprucht werden. Eine Ablieferung auf- 
gehobener Militärpersonen findet nicht mehr statt (s. Aufhebung). Die 
Ablieferung totgeborener und der Kinder, die innerhalb 24 Stunden 
von der Geburt verstorben sind, darf nur mit Zustimmung der An- 
gehörigen und nur durch die Leichenfrau erfolgen. Die Ablieferung 
der unter 6 Monate alten Früchte ist den Hebammen zu überlassen 
(MWV0O. vom 10. Aug. 1895, Fischer XVI 340). 
Anbauflächen s. Erntestatistik. 
Anciennität s. Staatsdienst, Dienstzeit. 
Aneignungsrecht. Das Recht zur Aneignung aufgegebener oder 
sonst herrenloser Grundstüche gebührt dem Fiskus (BEGB. 8§ 928, Mes. 
vom 18. Aug. 1896 S. 604 Art. 190; s. auch Wasserbau). Das Recht zur 
Aneignung herrenloser beweglicher Sachen, insbes. wilder Tiere, gezähmter 
herrenloser Tiere, herrenloser Bienenschwärme, regelt BöB. 88 958 
bis 964. Verlorene Sachen gehören nicht zu den herrenlosen (s. Fund). 
Vorschriften über die Ablieferung herrenloser Sachen gibt Gesch.O. 8§ 430. 
Anerkannte Religionsgesellschaften s. Konfessionelle Verhältnisse l. 
Anerkennung der Vaterschaft s. Baterschaftsanerkennung. 
Anfechtungsklage s. Verwaltungsstreitsachen 1 2. 
Angelöbnis konfessioneller Treue s. Religionseid. 
Anhängigkeit s. Verwaltungsstreitsachen Ilc. 
Anlagen s. Gemeindeleistungen, Kirchenanlagen, Schulanlagen, 
Armenanlagen, Gewerbliche Anlagen. 
Anleihen s. Darlehne. 
Anliegerleistungen s. Bauwesen VIlI. 
Anmeldung s. Meldewesen. 
Annahme an Kindesstatt. Uber Gesuche um A. (BEB. 88 1741 
bis 1772, 1306, 1311, Rees. vom 20. Alai 1898 S. 771 88 65—68, 
Gesch. O. §§ 560—564)“ entscheidet das Justizministerium. Der Adel 
(s. d.) wird durch die A. nicht erworben. 
*Die A. ist unwirksam, wenn sie nur bezweckt, dem Angenommenen den 
Aamen des Annehmenden zu verschaffen. Der Annahmevertrag ist bei dem 
Eintrage in das Standeeregister auf seine materielle Wirksamkeit zu prüfen 
(Kammerger. 8. Juli 1901, Rechtspr. der OL. IV 107). 
Annoncen s. Presse. · 
Anschauungsmittel gehören zum Lehrapparat (s. d.). 
Anschläge (Plakate) s. Presse I 3. 
Anstaltsgeistliche s. Landesanstalten. 
Anstechende Krantzheiten s. Gesundheitspolizei J. 
Anstellungsbehörde der Staatsdiener ist die Behörde, die das 
Bestallungsdekret (s. d.) ausfertigt (Ges. vom 7. März 1835 S. 169 § 3). 
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