Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

266 Ständisches Archiv — Stauanlagen 
Ges. vom 12. Okt. 1874 S. 393). Besondere Bestimmungen gelten 
über Zwischendeputationen (s. d.) und über den ständischen Ausschuß 
zur Verwaltung der Staatsschulden (s. Staatsfinanzen II. 
Ständisches Archiv steht unter Leitung eines von den Ständen 
ernannten Archivars, der kein Staats= oder Privatamt zu behleiden 
hat und nach den Bestimmungen über Staatsdiener zu beurteilen ist 
(Landtagsordnung vom 12. Okt. 1874 S. 378 F 360). 
Ständisches Bewilligungsrecht s. Staatsfinanzen I, II. 
Ständische Schriften sind in der Regel nur von beiden Kammern 
gemeinsam, von einer Kammer nur dann an den König zu bringen, 
wenn sie eine Kammer aus,schließlich betreffen oder nach stattgefundenem 
Vereinigungsverfahren oder bei Beschwerden (Vll. § 132, Ges. vom 
12. Okt. 1874 S. 393 Pkt. 5 und Landtagsordnung vom 12. Okt. 
1874 S. 378 §F 32). 
Ständisches Interpellationsrecht und Petitionsrecht s. Inter- 
pellationsrecht, Petitionsrecht, Beschwerderecht. 
Stärkefabriken und Stärkesirupfabriken sind gewerbliche An- 
lagen (s. d. )0 im GEinne von § 16 der GO. 
Statistik. Für die vom Miinnisterium des Innern angeordneten 
statistischen Arbeiten besteht in Unterordnung unter seine III. Abteilung 
unter Leitung eines Ministerialreferenten das Statistische Burcau. Es 
ist berechtigt, zu statistischen Zwecken Behörden, Korporationen und 
öffentliche Beamte aller Art um Auskunftserteilung anzugehen. Die 
Behörden haben seinem Ersuchen bei Ordnungsstrafe und KRostenersatz 
zu entsprechen (VO. vom 2. Aug. 1850 S. 197 und 1. Nçov. 1836 
S. 303 Pkt. 1, 2). Das BRecht unmittelbaren Verkehrs mit den Be- 
hörden steht für die Zweche der Arbeiterstatistik (s. d.) auch dem kaiserl. 
Statistischen Amte zu. Besondere Bestimmungen sind über Justiz- 
statistik (s. d.), Kirchenstatistik (s. d.), Medizinalstatistik (s. Gesundheits- 
pflege V), Bevölkerungsstatistik (s. d.), Marktstatistik (s. Getreidemärkte), 
Erntestatistik (s. d.), Arbeiterstatistik (s. d.), Warenstatistik (s. d.), Statistik 
über außerordentliche Vorfälle (s. d.), über Erwerb und Verlust der 
Staatsangehörigkeit (s. d.), über Taubstumme (s. d.) und über Jahres- 
berichte (s. d.) aller Art ergangen. 
Stättegeld s. Marktwesen, Gewerbesteuern J. 
Stauanlagen für Wasserbetriebwerke unterliegen den Bestim- 
mungen über gewerbliche Anlagen (s. d. D. Den für letztere vor- 
geschriebenen Unterlagen sind A#vellements, Angaben über die nor- 
malen Wassermengen, die ober= und unterhalb gelegenen sonstigen St., 
sowie eine Zeichnung der gesamten Stauvorrichtung beizufügen. Handelt 
es sich um öffentliche oder solche Flüsse, auf denen die Flößerei be- 
trieben wird, so ist der Wasserbauinspektor zuzuziehen. Für die Ge- 
nehmigungserteilung zuständig ist die Amtsh., in den Städten RStO. 
der Stadtrat (GO. §8 16, 231, A#O. vom 28. Mlärz 1892 S. 28 
§8§ 13, 144, MVO. vom 30. Okt. 1877, SWB. 195, A#O. vom
	        
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