Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

Turnvereine — Uberversicherung 331 
übungen und kann in Ermanglung bedechter Räumlichkeiten auf das 
Sommerhalbiahr beschränkt werden (Lehrplan vom 5. Aov. 1878 S. 435 
§ 90). Der Turnunterricht soll auf dem nach Befinden mit dem Spiel- 
platze (s. d.) zu verbindenden Turnplatze oder in einer Turnhalle erteilt 
werden und nicht vor Ablauf von 2 Stunden nach der Mittagsmahl- 
zeit beginnen (AVO. vom 25. Aug. 1874 S. 155 § 23¼1, 5, BO. vom 
3. April 1873 S. 258 §88 19, 50 3 und 24. März 1879 S. 100 
Pkt. 12). Die Bestimmungen über die Vorbildung und Stellung der 
Turnlehrer, sowie die gewerbepolizeilichen Bestimmungen über 
Erteilung von Turnunterricht s. unter Fachlehrer. Uber die Veran- 
lagung der Turnhallen zur Einkommensteuer s. Instr. vom 26. Juli 
1900 S. 781 § 53. 
Turnvereine sind, solange sie sich auf die Pflege des Turnens 
beschränken, nicht als öffentliche Bereine zu behandeln; s. Vereins- 
wesen 13. 
L 
Aberbau. Wer über die Grenze baut, hat den Nachbar durch 
eine Geldrente zu entschädigen (BGB. 8 912).* 
Eine Schädigung des Nachbars braucht dicht beabsichtigt gewesen zu 
sein (OLG. Braunschweig 9. Nov. 1900, Jur.-Ztg. VI 464). 
Überbürdung der Schuljugend s. D#esaufgaben, Lehrordnung. 
Übernahmeverfahren, Übernahmeverträge s. Ausweisung B, C. 
Überschwemmungen (. Hochwasser. 
Überstunden. Volksschullehrer haben gegen besondere, nicht 
unter 55 M. jährlich für eine wöchentliche Unterrichtsstunde betragende 
Vergütung noch bis zu 6 Stunden wöchentlich über die Maximal- 
stundenzahl (s. d.) zu übernehmen (Ges. vom 26. Febr. 1900 S. 42 
Art. 3, AVO. vom 26. Nlüärz 1900 S. 90 § 12 und 25. Aug. 1874 
S. 155 § 25 1). An höheren Unterrichtsanstalten (s. d.) werden 
U. erst bei längerer als bei 6 wöchiger Stellvertretung (s. d.) vergütet; 
ein bestimmter Vergütungssatz besteht hier nicht (Ges. vom 22. Aug. 
1876 S. 317 8 291, A#O. vom 29. Jan. 1877 S. 43 Pkt. 17). Uber 
Schulvakanz s. d. AUberstunden der Lehrer und gewerblichen Arbeiter 
sind als Teil des Diensteinkommens zu besteuern (s. Lehrergehalte, 
Diensteinkommen ). 
Ubertretungen s. Verwaltungsstrafsachen. 
Ubertritt zu einer anderen Konfession s. Konfessionelle Verhält- 
hältnisse II. 
Uberversicherung. Versicherungen, bei denen die Versicherungs- 
summe den Verkehrswert der Versicherungsgegenstände übersteigt, werden 
bei Privatfeuerversicherung mit Geld von 15—3000 Al. bestraft; die
	        
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