Versicherungsagenten — Verwaltungsstrafsachen 371
schaften, Kranken= und Pensionskassen, soweit die Anlagen nicht auf
Grundbesitz oder Gewerbe gelegt sind (VO. vom 2. Aov. 1888 S. 605).
Versicherungsagenten s. Versicherung, insbes. RGes. vom 12. Mai
1901 S. 139 §8§ 65 2, 85 1, 88, 1082, 1152." Uber Feuerversicherungs-
agenten s. d.
znr Uber die VBersicherungspflicht der V. s. Fuld in der Arbeiterversorgung
261.
Versteigerung s. Auktionen; auf Grund von 8§8 381 der GEdO.
sind inzwischen die Vorschriften vom 8. Juni 1903 S. 486 über den
Geschäftsbetrieb der Versteigerer erschienen.
Versteinung soll bei stark benutzten Straßen 26 bez. 20 em,
bei weniger benutzten 20 bez. 15 cm betragen (§ 16 der Anweisung
für Straßenunterhaltungsarbeiten v. J. 1872, s. jedoch Straßenbau C 1).
Im übrigen s. Pachlager, Fahrdeche.
Verstümmelungszulagen s. Militärpensionen, Steuerfreiheit 3.
Versuch bleibt bei Ubertretungen straflos (Stc. 8 43).
Verteidiger s. Prozeßbevollmächtigte.
Verträge, öffentlichrechtliche, s. Justiz und Verwaltung 1 2.
Vertrauenszeugnisse s. Strafanstalten, Korrektionsanstalten.
Verwahrloste s. Kinder II, Korrektionsanstalten II.
Verwaltungsbehörden. Die staatlichen Behörden der inneren
Verwaltung sind in I. Instanz die Amtsh. (s. d.) und die Delegation,
in lII. Instanz die Kreish. (s. d.), in letzter Instanz das Ministerium
des Innern (s. Ministerien). Für Städte RStO. bildet der Stadtrat,
für die übrigen Gemeinden und selbständigen Gutsbezirke sind die
Gemeindeorgane, wenn auch beschränkt, die Ortsobrigkeit (s. d.). Den
Amts= und Kreish. stehen für bestimmte Fälle Bezirksausschüsse (s. d.)
und Kreisausschüsse (s. d.) zur Seite. Als Polizeibehörden (s. d.) bestehen
zum Teile besondere Behörden. Uber die Zuständigkeitsgrenzen s. Kom-
petenzgrenzen. Die Vorschriften über das Verfahren der V. betreffen
die Verwaltungsstrassachen (s. d.), die Verwaltungesstreitsachen (s. d.), die
Behördenkorrespondenz (s. d.), Kosten (s. Gebühren II 1), Rechtsmittel
(I. d. D, Rechtshilfe (s. d. MUII—VI, VII 2—4), Zustellung (s. d.), amtliche
Bekanntmachungen (s. Amtsblätter), Zwangsvollstrechung (s. d.), Ent-
scheidungsgründe (s. d.) usw.
Verwaltungsgerichte s. Verwaltungsstreitsachen.
Verwaltungsobrigkeit s. Obrigkeit, Verwaltungsbehörden.
Verwaltungsrechtspflege s. Verwaltungsstreitsachen.
Verwaltungsstrafsachen. Uber V. (St PO. 88 453—458, Ges.
vom 8. AMärz 1879 S. 87, AVO. vom 15. Sept. 1879 S. 351), zu
unterscheiden von Steuerstrafsachen (s. d.), gilt folgendes:
I. Begriff und Zuständigkeit. Das BRecht der Verwaltungs-
behörden zum Erlasse von Strafverfügungen ist auf Ubertretungen
beschränkt. Hierunter sind nicht nur die in §§ 360—370 des StGB.
aufgeführten, sondern alle Zuwiderhandlungen zu verstehen, die in
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