Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

Zimmerhöhe — Zinsen 439 
Die Zimbelträger werden vom Kirchenvorstande frei gewählt und von 
der Kircheninspektion verpflichtet (KVO. 8 25 6). 
Zimmerhöhe s. Wohnräume, Schulgebäude. 
Zimmerplätze s. Bauplätze. 
Zimmervermieter. Das Einkommen aus der Vermietung möb— 
lierter Zimmer ist als gewerbliches Einkommen (s. Gewerbesteuern I 1) 
zu veranlagen; der Mietzins, den der Vermieter seinem Hauswirte zahlt, 
ist dann zulässiger Abzug (OVG. 25. Juli 1901 II S 105).“ Uber das 
Schlafstellenwesen s. Wohnräume. « 
* Solange sie lediglich ein Akt der Vermögensverwaltung bleibt, ist die 
fortgesetzte Bermietung von Wohnungen im eigenen Grundstücke kein Gewerbe- 
betrieb (Reichsger. 16. Juni 1899, Reger 2. Erg. Bd. 87, Fischer XXIII 322). 
Zink, Zinn s. Gesundheitspolizei Il, Farben, Gewerbliche An- 
lagen III. 
Zinsen. I. Zivil= und Strafrecht. Die privatrechtlichen Vor- 
schriften enthält BEb B. 8§ 246—248, 288—291, 301, die handelsrecht- 
lichen 56B. 88 352—354. Der Zinsfuß beträgt 4% (BGB. F 246, 
Ges. vom 18. Juni 1898 S. 191 § 3), und zwar auch bei Verzugs- 
zinsen (BEB. 8 288), für beiderseitige Handelsgeschäfte 5 % (HGB. 
§ 352). Die Vereinbarung von Zinseszins ist nur bei Banken, Spar- 
kassen usw. zulässig (BGB. 8 248). Wuchergeschäfte sind zivilrechtlich 
ungültig (BGB. 8 138 2) und strafrechtlich verfolgbar. Die Straf- 
bestimmungen gibt StGB. §§ 301, 302, R es. vom 24. Mai 1880 
S. 109 §8§ 302 b, c, 360 12, RGes. vom 19. Juni 1893 S. 197 
§8 302 d, e, 367 16. Art. III dieses Ges. ist in § 35 s der GO. über- 
gegangen; dagegen sind die hier nicht genannten Bestimmungen der 
Res. vom 24. Mai 1880 und 19. Juni 1893 aufgehoben (Res. vom 
18. Aug. 1896 S. 604 Art. 47).-7 
* Näheres Aeubecker, Jur.-Ztg. VII 568. 
II. Für öffentlichrechtliche Ansprüche gelten die zivilrechtlichen 
Vorschriften über Verzugszinsen nicht ohne weiteres. Insbes. ist das 
ausgesprochen für Nentenansprüche, Auseinandersetzungen über das 
Bezirksvermögen (s. Bezirksverbände ll) und Unterstützungswohniitz- 
sachen (OV. 29. Nov. 1902 II S 181, Fischer V 211, XVI 84). Uber 
A-ückkaufshändler und Pfandleiher s. d. 
III. Steuerrecht. 1. Der Einkommensteuer unterliegen die 
Kapitalzinsen nach Alaßgabe von §§ 17b, 19 des Ges. vom 24. Julie 
1900 S. 562 (s. Rentensteuern |). Schuldzinsen kommen in Abzug 
(Ges. 58 151, 16 3, 4b, Instr. vom 26. Juli 1900 S. 781 8§ 18 2, 
sind jedoch nur von dem in Sachsen steuerpflichtigen Einkommen zu 
kürzen (Ges. § 152). Sie sind von der Deklaration nachzuweisen 
(Ges. § 40) und von der Einschätzungskommission zu berüchsichtigen 
(Instr. § 15), dagegen ohne Nachweis nicht zu erörtern (Ges. 8 43 5). 
Die Kürzung hat stets vom Gesamteinkommen zu erfolgen (s. Ein- 
kommensteuer I, Gemeindevermögen IV); Tilgungsbeiträge dürfen nur
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.