Full text: Handwörterbuch des Sächsischen Verwaltungsrechts. Zweiter Band (L-Z). (2)

440 Zirkusvorstellungen — Zivilprozeß 
unter bestimmten Bedingungen gekürzt werden (s. Schuldentilgung). 
Sonstige Entscheidungen s. Mitt. I 23, 30, II 130, 316. 
2. Bei der Ergänzungssteuer gehören verzinsliche Kapital- 
forderungen zu dem ergänzungssteuerpflichtigen Vermögen. Fortlaufende 
Leistungen werden nach dem Kapitalwerte eingestellt. Dem Beitrags- 
pflichtigen werden sie nach diesem Werte in Abzug gebracht (Ges. vom 
2. Juli 1902 S. 259 §8 17, 20, 21). 
Zirkusvorstellungen s. Wandergewerbe III, Raubtierdressuren. 
Zivilanwärter s. Militäranwärter. 
Zivilehe s. Eheschließung. 
Zivilliste. Der König bezieht alljährlich aus der Staatskasse 
eine mit den Ständen auf die Dauer der Regierungszeit zu ver- 
abschiedende Summe, die als Gegenwert der der Staatskasse auf die 
jedesmalige Regierungszeit überwiesenen Autzungen der Domänen (/. d.) 
zu betrachten und aus der die gesamte Hofhaltung, der Hofgottesdienst 
(s. Hofkirchen), der Aufwand für die Hofkapelle, das Hoftheater usw. 
zu bestreiten ist. Uber Ersparnisse an der Z. kann der König (s. d. II) 
unter Lebenden frei verfügen. Bei seinem Ableben fallen sie dem 
königl. Hausfideikommiß (s. d.) zu (BV. 88 172, 22 und die Ges. vom 
13. April 1888 S. 109, 111). Uber die Besteuerung s. Königliches Haus. 
Zivilprozeß. Der Z. ist geregelt durch RP. vom 20. Mai 
1898 S. 410, eingeführt durch Res. vom 30. Jan. 1877 S. 244 und 
17. Mai 1898 S. 332. Ausführungsbestimmungen dazu gibt Ges. 
vom 20. Juni 1900 S. 322 (Zwangsvollstrechung, Aufgebotsverfahren, 
eheliches Güterrecht), RBek. vom 8. MçAärz 1900 S. 128 und V0O. 
vom 1. Nçov. 1899 S. 481 (Aufgebotsverfahren bei Todeserklärung, 
Befähigung zur mündlichen Verhandlung vor Gericht), BO. vom 
14. Nov. 1899 S. 568 (Armenrecht), Gesch. O. 5§ 601—626. Die CPO. 
behandelt in §S 1—40 die Zuständigkeit und den Gerichtsstand, in 
§ 41—49 die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen, in 
8§8 50—58 die Partei= und Prozeßfähigkeit, in §§ 64—77 die Be- 
teiligung Dritter am Rechtsstreit, in §§ 78—90 die Prozeßbevollmäch- 
tigten und Beistände, in §§ 91—107 die Prozeßkosten, in 88 108 
bis 113 die Sicherheitsleistung, in §8§ 114—127 das Armenrecht, in 
§8§ 128—252 das Verfahren im allgemeinen (mündliche Verhandlung, 
Zustellungen, Ladungen, Termine und Fristen, Wiedereinsetzung, Unter- 
brechung und Aussetzung des Verfahrens). Das zweite Buch (8§ 253 
bis 510) gibt die besonderen Vorschriften für das Verfahren vor den 
Landgerichten (88 253—494), und vor dem Amtsgericht (§8 495 bis 
519). Das dritte und vierte Buch (§§ 511—591) umfassen die Rechts- 
mittel und die Wiederaufnahme, das fünfte Buch (88 592—605) den 
Urkunden= und Wechselprozeß, das sechste Buch (8# 606—6987) das 
Verfahren in Ehe= und Entmündigungssachen, das siebente Buch 
(88 688—703) das Mlahnverfahren, das achte (8§8 704—945) die 
Zwangsvollstreckung, das neunte (88§ 946—1024) das Aufgebots-
	        
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