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Obdach: Die Gewährung von Umzugskosten ist Armenunterstützung,
wenn die Oddachlosigkeit nur durch den Umzug verhütet werden konnte
(O#. 8. Juli 1903 I S 160). „
Oblastenverteilung 4. Anm.: Lies Vorkaufsrechte (statt Verkaufs-
te).
Offentliche Lasten 2: Zu den ö. L. im Sinne von § 436 des BEB.
ehören. auch 4 sstatutarsche Baubeschränkungen (Reichsger. 20. Mai 1903,
ur.-Zt
entlich Wege 1 Zeile 6: Zu O# . 18. Aärz 1903 I S 33:
Ebenso O#. 17. Juni 1903 1 S 118.
4: Lichtbeachtung der MWVO. vom 23. Mai 1873, wonach Zeugen
nicht ohne Benachrichtigung der Parteien abgehört werden sollen, be-
gründet Reine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von
§ 76 Abs. 12 des Ges. über die Berwaltungsrechtspflege (O. 17. Juni
1903 1 118).
Ortsgesetze II: Durch § 3 der RLGO. (Gemeindeautonomie) ist
es ausgeschlossen, daß die Aufsichtsbehörde eine ortsstatutarische Be-
schlußfassung erzwingen oder an Stelle des Gemeinderats die Errichtung
des Ortsstatuts anordnen kann (OB6. 15. Juli 1903 1 S 209).
Polizeibehörden IlI: Ob die P. verpflichtet sind, den Aamen des De-
nunzianten zu verschweigen, s. Amtsgeheimnis. Das Recht, Auskunft zu for-
dern, ist kein unbedingtes, sondern besteht nur, soweit die P. der Auskunft
wrnerüclung ihrer Aufgaben bedarf (Preuß. O#. 26. Jan. 1903, PVB.
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Postwesen 3: Eine weitere Abänderung der Postordnung ver-
öffentlicht Centr. B. 1903 S. 478 und Bek. vom 28. Juli 1903 S. 517
(Rohrpostordnung).
Presse I 1: Auch der Verkauf von Ansichtspostkarten fällt unter
GO. 8§ 14 2; ob auch dann, wenn er von einem Gastwirt ausgeht, hängt von
den Umständen des Falles ab (OL. Celle 16. Dez. 1901, Reger XXIII 354).
Realkonzessionen. Verzicht auf eine dingliche Gasthofsgerechtig-
keit ist anzunehmen bei Aichtausübung während der vollen Verjährungs-
zeit, sowie bei Bewilligung ihrer Ubertragung auf ein neues Grundstück
(MVO. vom 30. April 1903, SWB. 150).
Rechtshilfe VI Zeile 21: Dazu Jahrg. 1903 S. 63, 64 (Schweiz).
VII 1: Gesch. O. § 4124 ist abgeändert durch MWVO. vom 1. Juli
1903, JMB. 55.
Rechtskraft 1: Wenn sich an den tatsächlichen Verhältnissen nichts
geändert hat, ist die Oberbehörde an ihre Entscheidung gebunden (O0.
24. Juni 1903 1 S 130).
Rechtsmittel III 2, Verwaltungsstreitsachen III c: Zu § 62 des
Einkommensteuerges.: Daß die Einschätzungs= und Reklamationskom-
missionen den Beitragspflichtigen von dem Ergebnis ihrer Erörterungen
in Kenntnis setzen, ist zwar wünschenswert, aber nicht vorgeschrieben;
die Unterlassung begründet daher keinen wesentlichen Mangel des Ver-