Full text: Vom Übergange der vollziehenden Gewalt auf die Militärbefehlshaber in Bayern während des Krieges 1914/19.

— 12 — 
ließ und damit den Zivilverwaltungsbehörden eine — tatsächlich, 
soweit dem Verf. bekannt, in mehreren Fällen benützte — Hand- 
habe bot, bedenkliche Verfügungen des Militärbefehlshabers gegen- 
standslos zu machen, können gleichgerichtete Bedenken wohl nicht 
geltend gemacht werden. 
Ob unser Vaterland in absehbarer Zeit einen neuen Krieg 
zu bestehen haben wird — wer vermöchte dies hente, da wir 
noch wie auf Messersschneide zwischen Krieg und Frieden, zwischen 
Sklaverei und Völkerbundsidealen stehen, vorauszusagen? Wie 
dem auch sei, —- stets werden mit dem modernen Kriege ver- 
waltungstechnische und wirtschaftliche Fragen so eng verknüpft 
sein, daß ihre Lösung durch Organe der Kriegführung erforderlich 
wird — stets wird also, in welcher Form auch immer, wieder- 
kelıren: der Übergang von Funktionen der vollziehenden (ewalt. 
auf die Militärbefehlshaber.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.