Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Lamstag  den  17.  —  186.  34.  Jahrgang.  K  14.
Dr.  J.  A.  Heuffert's
Plitter  für  RKechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Isn  al#t:  2½  Lutschdsunstelese  Legen  elnen  Wirih  wegen  unterlassener

Lieserung  der  von  ihm  als  Produzenten  zum  Zwecke  der  Welterverbserng
  4½  m-  W  Gaste  tgehört  zur  Juständigkeil
der  Handelsgerichte.  —  ereht  gt  die  in  der  Klagebeantworin-—

  Welgerung,  ein  Ehever  Prehen  zu  erfallen,  den  anderen
vor  entschledener  Sache  glelch  zurückzurreten  und  fl.

Emscheidungen  des  obersten  Gerichtehoses,  Rompetenzkonslihte
  unter  Gerichten  betr.

Die  Entschädigungsklage  gegen  einen  Wirth  wegen  unterlassener

  Lieferung  der  von  ihm  als  Produzenten  zum  Zwecke

der  Weiterveräußerung  als  Bretter  gelauften  Baumstämme
gehört  zur  Zuständigkeit  der  Handelsgerichte.

Der  Wirth  H.  verkaufte  nach  der  Klagsbehauptung
  an  den  Gütler  B.  22  zum  Bretterschnelden
  verwendbare  Fichtenstämme  um  10  fl.  für  das
Stück,  wobei  bedungen  wurde,  daß  H.  die  Bäume
unentgeltlich  fälle  und  auch  unentgeltlich  im  April
1868  nach  R.  führe.

Am  Kaufschillinge  wurden  103  fl.  sogleich  berichtigt;
  die  Zahlung  der  restigen  117  fl.  sollte
nach  vollendeter  Lieferung  der  Fichtenstämme  erfolgen.
  Der  Beklagte  soll  aber  nur  9  Fichtenstämme
nach  Reichenbach  gefahren  haben,  weshalb  Kläger,
der  mit  Holzhändler  M.  zu  N.  einen  Lieferungsvertrag
  auf  600  Bretter,  das  Stück  zu  42  kr.,  ab-Neue

  Folge  XIV.  Band.