Lamstag den 17. — 186. 34. Jahrgang. K 14.
Dr. J. A. Heuffert's
Plitter für RKechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Isn al#t: 2½ Lutschdsunstelese Legen elnen Wirih wegen unterlassener
Lieserung der von ihm als Produzenten zum Zwecke der Welterverbserng
4½ m- W Gaste tgehört zur Juständigkeil
der Handelsgerichte. — ereht gt die in der Klagebeantworin-—
Welgerung, ein Ehever Prehen zu erfallen, den anderen
vor entschledener Sache glelch zurückzurreten und fl.
Emscheidungen des obersten Gerichtehoses, Rompetenzkonslihte
unter Gerichten betr.
Die Entschädigungsklage gegen einen Wirth wegen unterlassener
Lieferung der von ihm als Produzenten zum Zwecke
der Weiterveräußerung als Bretter gelauften Baumstämme
gehört zur Zuständigkeit der Handelsgerichte.
Der Wirth H. verkaufte nach der Klagsbehauptung
an den Gütler B. 22 zum Bretterschnelden
verwendbare Fichtenstämme um 10 fl. für das
Stück, wobei bedungen wurde, daß H. die Bäume
unentgeltlich fälle und auch unentgeltlich im April
1868 nach R. führe.
Am Kaufschillinge wurden 103 fl. sogleich berichtigt;
die Zahlung der restigen 117 fl. sollte
nach vollendeter Lieferung der Fichtenstämme erfolgen.
Der Beklagte soll aber nur 9 Fichtenstämme
nach Reichenbach gefahren haben, weshalb Kläger,
der mit Holzhändler M. zu N. einen Lieferungsvertrag
auf 600 Bretter, das Stück zu 42 kr., ab-Neue
Folge XIV. Band.