Full text: Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg.

120 Der vaterländische Unterricht. 
  
  
5. Bei der Truppe selbst ist der Träger des vaterländischen Unterrichts der Offizier 
als der berufene Führer der Truppe. Jeder Truppenvorgesetzte muß sich die För- 
derung des vaterländischen Unterrichts seiner Untergebenen angelegen sein lassen. Ohne 
nachdrücklichste Förderung sämtlicher Befehlsstellen bleibt die Tätigkeit der Unterrichts- 
organe erfolglos. 
Unteroffiziere und Mannschaften, die geeignet sind, können von Offizieren zur 
Mitarbeit herangezogen werden. Eine selbständige Tätigkeit dürfen sie nicht ausüben. 
III. Arbeitsweise. 
1. Ferngehalten muß werden, was auf die Stimmung der Truppe ungünstig zu 
wirken geeignet ist, wie Flugblätter vom Feind und aus der Heimat. 
2. Der vaterländische Unterricht darf nicht erklärliche Stimmungen eindämmen 
wollen, die dann nur unter der Decke verbitternd weiterwirken, sondern soll sie fest- 
stellen und zerstreuen. Nicht fortleugnen, was allgemein, sei es mit Recht oder Unrecht, 
geglaubt wird, dagegen aufklären und das beseitigen, was falsch und schädlich daran ist. 
Friedenssehnsucht ist selbstverständlich, aber Pflichtgefühl und Siegeswille müssen 
stärker sein. 
Die gegebene Aufklärung muß unbedingt zutreffend und zuverlässig sein. Der 
Erfolg des Unterrichts wird von dem zunehmenden Vertrauen abhängen. 
3. In erster Linie gilt es, festzustellen, welche Fragen die Truppe bewegen und 
der Klärung bedürfen. Heimat und Heer stehen hier in enger Beziehung. Deshalb 
muß der Unterricht beim Heer und in der Heimat Hand in Hand arbeiten. Die ge- 
machten Feststellungen sind dem Kriegspresseamt bekanntzugeben. Den Stoff zum 
vaterländischen Unterricht besorgt das Kriegsprefseamt und leitet ihn im Bedarfsfalle 
zu durch: 
a) die Korrespondenzen des Kriegspresseamts, 
b) Broschüren, 
„) die Feldpressestelle, 
d) Bilder und Plakate, dem Verständnis der Mannschaften angepaßt, 
e) Flugblätter. 
Außerdem teilen die Leiter des vaterländischen Unterrichts dem Kriegspresseamt 
Erfahrungen bei ihrer Tätigkeit mit. Das Kriegspresseamt stellt diese Erfahrungen aus 
der Truppe zusammen und versendet an alle Stellen „Mitteilungen für den vaterlän- 
dischen Unterricht". Hierdurch werden die Erfahrungen verallgemeinert. 
Das Kriegspresseamt leitet außerdem Material zu, welches nach den Feststellungen 
in der Heimat zum vaterländischen Unterricht bei den Truppen geeignet scheint. 
4. Die Armeeoberkommandos entscheiden, was von dem vom Kriegspresseamt 
überwiesenen Material zum vaterländischen Unterricht unter den Truppen verwendet 
werden soll. Um einen Überblick über die Bedürfnisse der Truppe zu haben, müssen 
die Leiter des vaterländischen Unterrichts in enger Verbindung mit den Diovisions- 
stäben stehen. 
5. Zum vaterländischen Unterricht wird das Material verwertet durch: 
a) Vorträge, Unterhaltungsabende, Feldkinos und Theateraufführungen, 
b) Feldpredigten, 
c) Armeezeitungen, 
d) Feldbüchereien, 
e) Feldbuchhandlungen. 
Die zur Erholung und Aufheiterung dienenden Maßnahmen müssen in erster 
Linie den fechtenden Truppen und Truppen in Ruhestellung zugute kommen.
	        
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