120 Der vaterländische Unterricht.
5. Bei der Truppe selbst ist der Träger des vaterländischen Unterrichts der Offizier
als der berufene Führer der Truppe. Jeder Truppenvorgesetzte muß sich die För-
derung des vaterländischen Unterrichts seiner Untergebenen angelegen sein lassen. Ohne
nachdrücklichste Förderung sämtlicher Befehlsstellen bleibt die Tätigkeit der Unterrichts-
organe erfolglos.
Unteroffiziere und Mannschaften, die geeignet sind, können von Offizieren zur
Mitarbeit herangezogen werden. Eine selbständige Tätigkeit dürfen sie nicht ausüben.
III. Arbeitsweise.
1. Ferngehalten muß werden, was auf die Stimmung der Truppe ungünstig zu
wirken geeignet ist, wie Flugblätter vom Feind und aus der Heimat.
2. Der vaterländische Unterricht darf nicht erklärliche Stimmungen eindämmen
wollen, die dann nur unter der Decke verbitternd weiterwirken, sondern soll sie fest-
stellen und zerstreuen. Nicht fortleugnen, was allgemein, sei es mit Recht oder Unrecht,
geglaubt wird, dagegen aufklären und das beseitigen, was falsch und schädlich daran ist.
Friedenssehnsucht ist selbstverständlich, aber Pflichtgefühl und Siegeswille müssen
stärker sein.
Die gegebene Aufklärung muß unbedingt zutreffend und zuverlässig sein. Der
Erfolg des Unterrichts wird von dem zunehmenden Vertrauen abhängen.
3. In erster Linie gilt es, festzustellen, welche Fragen die Truppe bewegen und
der Klärung bedürfen. Heimat und Heer stehen hier in enger Beziehung. Deshalb
muß der Unterricht beim Heer und in der Heimat Hand in Hand arbeiten. Die ge-
machten Feststellungen sind dem Kriegspresseamt bekanntzugeben. Den Stoff zum
vaterländischen Unterricht besorgt das Kriegsprefseamt und leitet ihn im Bedarfsfalle
zu durch:
a) die Korrespondenzen des Kriegspresseamts,
b) Broschüren,
„) die Feldpressestelle,
d) Bilder und Plakate, dem Verständnis der Mannschaften angepaßt,
e) Flugblätter.
Außerdem teilen die Leiter des vaterländischen Unterrichts dem Kriegspresseamt
Erfahrungen bei ihrer Tätigkeit mit. Das Kriegspresseamt stellt diese Erfahrungen aus
der Truppe zusammen und versendet an alle Stellen „Mitteilungen für den vaterlän-
dischen Unterricht". Hierdurch werden die Erfahrungen verallgemeinert.
Das Kriegspresseamt leitet außerdem Material zu, welches nach den Feststellungen
in der Heimat zum vaterländischen Unterricht bei den Truppen geeignet scheint.
4. Die Armeeoberkommandos entscheiden, was von dem vom Kriegspresseamt
überwiesenen Material zum vaterländischen Unterricht unter den Truppen verwendet
werden soll. Um einen Überblick über die Bedürfnisse der Truppe zu haben, müssen
die Leiter des vaterländischen Unterrichts in enger Verbindung mit den Diovisions-
stäben stehen.
5. Zum vaterländischen Unterricht wird das Material verwertet durch:
a) Vorträge, Unterhaltungsabende, Feldkinos und Theateraufführungen,
b) Feldpredigten,
c) Armeezeitungen,
d) Feldbüchereien,
e) Feldbuchhandlungen.
Die zur Erholung und Aufheiterung dienenden Maßnahmen müssen in erster
Linie den fechtenden Truppen und Truppen in Ruhestellung zugute kommen.