142 Die Abteilung III B.
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die anderen, sie habe sich politisch unmittelbar betätigt und ihre Zuständig-
keit überschritten.
Die Frage, wie die O. H. L. pflichtmäßig zu handeln habe, stand be-
sonders dringlich zur Entscheidung, als der Reichskanzler v. Bethmann
Hollweg im Frühjahr 1917 eine einheitliche Führung in Presseangelegen-
heiten, die ihm von der H. H. L. seit Dezember 1916 mehrfach empfohlen
war, und damit in weiterem Sinne eine Führung der öffentlichen Mei-
nung endgültig abgelehnt hatte. Die Bedeutung der Frage für den Aus-
gang des Krieges wurde nicht unterschätzt. Auch fehlte es nicht an Ent-
schlußkraft, wenn nötig, die Verantwortlichkeit für den Kriegsausgang
und nicht die Frage der Zuständigkeit zur Richtschnur des Handelns zu
nehmen. Dennoch fiel die Entscheidung dahin, die politischen Forderungen
der O. H. L. auch weiterhin nur bei den zuständigen Behörden und nicht
unmittelbar bei dem Organ der öffentlichen Meinung, der Presse, zu er-
heben. Ausschlaggebend war der Gesichtspunkt, daß die andernfalls über-
nommene Aufgabe nicht vom Gr. H. Qu. aus gelöst werden konnte, und
daß es an einer militärischen Stelle in der Heimat fehlte, die sie hätte
durchführen können. Das Kriegsministerium verfügte nicht über die
nötige Unabhängigkeit, konnte sich auch nicht lediglich als Organ der
O. H. L. betrachten. Das Kriegspresseamt war für diesen Zweck nicht ge-
nügend aufgebaut. Die Abteilung III B konnte aus diesem Grunde nicht
mit einer so weit reichenden Aufgabe belastet werden.
Immerhin blieb in der Abteilung III B ein reichlich bemessenes Ar-
beitsgebiet vereinigt. Seine Bewältigung war nur möglich, weil die ver-
schiedenen Aufgaben nacheinander an die Abteilung herantraten. Der
Pressedienst nahm erst an Bedeutung und Umfang zu, als Nachrichten-
und Abwehrdienst bereits in geregelte Bahnen gelenkt waren. Der vater-
ländische Unterricht entstand aus dem Pressedienst, als dieser im Kriegs-
presseamt feste Form gefunden hatte. Auf dem russischen Kriegsschauplatz
war die O. H. L. zudem in fast allen Aufgaben, die der Abteilung III B
zufielen, durch die im Stabe des Oberbefehlshabers Ost während des
ganzen Krieges herrschende Tatkraft entlastet. Auch viele andere Kom-
mandobehörden und die Mehrzahl der heimischen Behörden waren voll-
wertige, selbständige Mitarbeiter auf den Arbeitsgebieten der Abteilung
III B.
Dennoch hat es nicht an Stimmen gefehlt, die behaupteten, der Um-
fang des Arbeitsgebietes habe die Leistungsfähigkeit einer Abteilung über-
schritten, die O. H. L. sei in ihr überlastet, die Gründlichkeit der Arbeit sei
gefährdet gewesen. Diese Befürchtung war berechtigt, wenn die Arbeit
in der Hauptsache bei der O. H. L. geleistet wurde. Die vom Chef des
Generalstabs streng geforderte Beschränkung der Zahl der im Gr. H. Qu.