14 Die Abteilung III B.
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lichen Meinung fest in der Hand einer siegentschlossenen Regierung. Darum
hat er uns auf diesem Kampfgebiet besiegt. Wenn etwas von der Arbeit
der Abteilung III B abgegeben werden konnte, dann mußte es an die zu-
ständige politische Leitung, aber nicht an eine zweite Stelle innerhalb der
militärischen Führung abgegeben werden. Andernfalls wurde der Grund-
fehler nicht beseitigt. Ich habe ausreichend dargelegt, welche vergeblichen
Anstrengungen die HO. H. L. gemacht hat, diese einzig mögliche Lösung her-
beizuführen.
Ich habe feststellen können, daß die eigenen Aufgaben der O. H. L.,
die in allen vier Arbeitsgebieten enthalten waren, gelöst worden sind.
Die Beschaffung militärischer Nachrichten, wie die Geheimhaltung aller
eigenen großen Operationen bis auf die letzte von Reims, sind geglückt.
Der militärische Pressedienst und der vaterländische Unterricht waren bis
zuletzt Vorkämpfer für Kampfentschlossenheit und Siegeswillen. Auf den
Vorwurf, sie hätten die öffentliche Meinung irregeführt, gehe ich in späte-
rem Zusammenhang ein. Hier beweist er nur, daß beide in der Richtung
Erfolg hatten, in der sie zu wirken bestimmt waren. Der Gesamterfolg
ging in dem Zusammenbruch unter. Trotzdem ist es berechtigt, ihn fest-
Zustellen.
Es geschieht nicht zum Selbstlob. Lag der Schwerpunkt der Arbeit
außerhalb der O. H. L., so gebührt auch der erreichte Erfolg in erster Linie
meinen Mitarbeitern. Ihre Zahl war in den notwendigen und möglichen
Grenzen gehalten, aber immerhin groß. Die durch persönliche Eignung
gebotene Verwendung auf oft undankbarem Posten forderte manchen per-
sönlichen Verzicht. Die vielseitigen, nicht rein militärischen Aufgaben
fanden in Offizieren des Beurlaubtenstandes hervorragende Bearbeiter,
die, zum Teil im Lebensalter weit vorgeschritten, sich, soweit sie nicht selbst
die Leitung abgeschlossener Aufgaben hatten, den jüngeren aktiven Ka-
meraden selbstlos unterordneten und sie durch sachverständigen Rat und
Mitarbeit zur Lösung ihrer Aufgaben befähigten. Diese Mitarbeiter
führten dem Generalstab Gesetzes= und Verwaltungskenntnis zu. Sie
wiesen ihm den Weg auf den bisher unbekannten, weil in der Friedens-
ausbildung vernachlässigten Gebieten des Staatslebens und verschafften
den Anträgen und dem Handeln des Generalstabs diejenigen Grenzen und
Grundlagen, die notwendig waren, der Führerschaft, die dem Generalstab
zufiel, Ansehen und Vertrauen zu sichern. Unter ihrer Mitarbeit geschah
die Umstellung manchen staatlichen Wirkens auf den Kriegsbetrieb. So
wurde die von der Abteilung III B geleistete Arbeit schließlich nicht eine
Betätigung des Generalstabs auf ihm wesensfremden Gebieten, sondern
sachverständige Arbeit, in den Generalstab verlegt und dadurch mit der
Kriegführung verschmolzen. Das Übel, das darin lag, daß der General-