Die Abteilung III B. 140
was ist in jenen Tagen Namenloses und Entsetzliches alles gegen mich von
dieser Seite verbreitet! Über keinen Menschen in Deutschland ist in den
letzten zwei Jahren soviel gelogen worden wie über mich.“
Ich verständigte sofort den gleichfalls in Weimar anwesenden Kriegs-
minister, daß diese öffentliche Behauptung des Ministers Erzberger unter
Berufung auf Aktenkenntnis eine bewußte Irreführung der öffentlichen
Meinung sei. Ich teilte dem Kriegsminister mit, daß der Name Erzberger
in den Akten der Abteilung III B in diesem Zusammenhang nur in der
Weise enthalten sei, daß mehrfach Warnungen vor Treibereien von seiner
Seite gegen die O. H. L. oder gegen mich einliefen, daß diese zu den Akten
geschrieben seien, ohne daß ihnen irgendwelche Folge gegeben wurde, und
daß die Persönlichkeit des Abgeordneten Erzberger niemals Gegenstand
irgendwelcher Instruktionen an die mir unterstellten, zur Aufklärung be-
stimmten Organisationen gewesen sei. Der Kriegsminister erklärte sich
außerstande, irgend etwas mit Erfolg zur Richtigstellung unternehmen zu
können. Er überließ es mir.
Ich habe eine Richtigstellung in der Presse veröffentlicht. Hierauf er-
widerte die „Deutsche Allgemeine Zeitung“ offiziös: „Der Personalchef
der Abteilung III des Kriegspresseamts hat sich namentlich im Frühjahr
1918 in den regelmäßigen dienstlichen mündlichen Instruktionen wieder-
holt in den beleidigendsten Formen über den damaligen Abgeordneten Erz-
berger geäußert. Sämtliche an diesen Instruktionen Beteiligte werden sich
dieser von ihnen als empörend empfundenen Ausdrücke ganz genau er-
innern. Die Abteilung IV des Kriegspresseamts, die den harmlosen Namen
„Nachrichtenabteilung“ führte, war die eigentliche Aufklärungsstelle für das
gesamte Heer. Der Geist, der aus den Worten des instruierenden Personal-
chefs sprach, war ihr Geist und war der Geist der Abteilung III B der
O. H. L., jener Abteilung, die besonders für das Kriegspresseamt verant-
wortlich war. Dieser Geist ist es auch, der zweimal zu einer Anfrage der
O. H. L. beim Reichsjustizamt geführt hat, ob nicht gegen den Abgeord-
neten Erzberger ein Verfahren wegen Landesverrat eröffnet werden
könne, ein Versuch, der beide Male infolge Mangels an tatsächlichen Unter-
lagen vom Reichsjustizamt glatt abgelehnt wurde.“
Diese Erklärung enthielt nichts von Berufung auf Akteninhalt, die
den Ausführungen vor der Nationalversammlung hätte Bedeutung und
Glaubwürdigkeit verleihen können. Sie beschränkte sich auf allgemeine
Behauptungen und auf die Erinnerung an mündliche Ausführungen eines
Abteilungschefs des Kriegspresseamts erst im Jahre 1918, die mir nicht
bekannt sind und die keinesfalls von der O. H. L. veranlaßt waren. Der
Eindruck, die O. H. L. habe amtlich gegen die Friedensresolution gewirkt,
welcher mit den Ausführungen vor der Nationalversammlung bezweckt