Full text: Nachrichtendienst, Presse und Volksstimmung im Weltkrieg.

Der Nachrichtendienst der Obersten Heeresleitung. 9 
  
anderen den Dienst seiner Gruppe. Der Chef III B sorgte für einheitliches 
Handeln nach gemeinsamen Grundsätzen und auf gemeinsame Ziele. 
Die Verschiedenartigkeit des Quellengebietes ermöglichte eine ver- 
gleichende Auswertung. Die Zuverlässigkeit des Gesamt-Nachrichten- 
dienstes war dadurch erhöht. 
Die Aufgaben des Nachrichtendienstes der HO. H. L. waren die Fest- 
stellung 
der Verteilung der feindlichen Streitkräfte, 
ihres Zustandes, ihrer Bewaffnung, Ausrüstung und ihres Ersatzes, 
der operativen Absichten und Vorbereitungen der Gegner, 
der militärischen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im 
Innern der feindlichen Länder. 
Die Aufgaben gingen dem Nachrichtendienst durch Fragebogen der 
interessierten Abteilungen und Behörden zu. Sie wurden nur in bezug 
auf die Ausführung durch Weisungen der Abteilung III B ergänzt. 
Mit Zerstörungsaufgaben zum Zwecke wirtschaftlicher Sabotage oder 
mit einer politischen Propaganda im Ausland hatte der Nachrichtendienst 
der O. H. L. nichts zu tun. Hierin unterschied er sich wesentlich von dem 
der Gegner. 
Verlangte die Aufklärung der politischen Verhältnisse beim Gegner 
auch eine Beschäftigung mit den Fragen der Politik, so lag eine politische 
Betätigung doch außerhalb der Aufgaben der Nachrichtenoffiziere und 
wurde nicht geduldet. Die Übertretung dieses Grundsatzes durch den Nach- 
richtenhilfsoffizier Hauptmann v. Beerfelde, der die Lichnowski-Denkschrift 
verbreitet hatte, gab im August 1917 Anlaß zu verfügen: „Soweit Offi= 
ziere der Abteilung III B sich dienstlich mit politischen Fragen zu beschäfti- 
gen haben, dürfen sie ihre Tätigkeit nur im Rahmen der ihnen erteilten 
Befehle ausüben, Berichte nur den Vorgesetzten erstatten. Gehen Offi- 
zieren politische Dinge zu, so dürfen sie diese nur auf dem Dienstweg weiter- 
geben. Eine selbständige politische Betätigung von Offizieren ist von jedem 
Vorgesetzten sofort zu verhindern und an Chef III B darüber Meldung 
zu erstatten.“ 
Die Ausübung politischer Rechte durch Offiziere des Beurlaubten- 
standes wurde dadurch nicht eingeschränkt. 
Besonders die in Deutschland tätigen Nachrichtenoffiziere gerieten 
andauernd in Gefahr, abgelenkt zu werden und über die Verhält- 
nisse in Deutschland zu berichten. Diese Tätigkeit gehörte nicht 
zum Aufgabengebiet des Nachrichtendienstes der O. H. L. Die Nach- 
richtenoffiziere blieben sich dessen auch bewußt. Erst im Mai 1918 lag 
Anlaß vor, zu verfügen: „Es ist in letzter Zeit mehrfach vorgekommen,
	        
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