10 Der Nachrichtendienst der Obersten Heeresleitung.
daß Nachrichtenoffiziere in Meldungen und Berichte Dinge aufnahmen, die
nicht zu ihrem eigentlichen Aufgabenkreis gehören. Dieser Aufgabenkreis
ist die Feststellung der Verhältnisse beim feindlichen Heer und in Feindes-
land. Mehrfach ist aber auch über Vorgänge oder Zustände in Deutsch-
land berichtet worden oder über Ansichten und Gerüchte, die im Ausland
über Deutschland oder über einzelne deutsche Persönlichkeiten verbreitet
waren. Ich verkenne nicht, daß es für den Nachrichtenoffizier oft schwer
ist, zu entscheiden, was er pflichtmäßig weiter zu melden hat und was er
selbständig von der Weitergabe ausschließt.
Ich bitte bei Prüfung dieser Nachrichten vor Weitergabe doch einen
recht strengen Maßstab anzulegen, damit wir uns nicht zum Träger ten-
denziöser Nachrichten oder persönlichen Klatsches machen. Die beste Ge-
währ hierfür wird immer eine gewissenhafte Prüfung der Quelle bieten,
aus der derartige Nachrichten an den Nachrichtenoffizier herankommen.
Eine zweite Prüfung unter persönlicher Verantwortung des Sektionschefs
hat bei der Abteilung III B stattzufinden, damit aus ihrem Rahmen nur
das von solchen Nachrichten herauskommt, was glaubhaft scheint oder aus
anderen Gründen unbedingt weitergegeben werden muß.“
Von den bei der Abteilung III B einlaufenden Meldungen wurden
zugeleitet:
die über die feindlichen Armeen an die Abteilung fremde Heere und
an die deutschen Nachrichtenoffiziere bei den verbündeten Heeresleitungen,
soweit sie am Inhalt interessiert waren,
die für die Marine brauchbaren Meldungen an den Nachrichtendienst
des Adiniralstabs,
Meldungen technischen Inhalts an die betreffende Behörde,
Meldungen politischen Inhalts an die politische Abteilung zum Be-
finden über die Weitergabe an das Auswärtige Amt,
Meldungen von wirtschaftlicher Bedeutung an eine in Berlin beim
stellvertretenden Generalstab eingerichtete Verarbeitungsstelle, die mit den
interessierten Wirtschaftsbehörden in Verbindung und Austausch stand.
Die Meldungen über den Feind gingen der Operationsabteilung also
erst nach Bearbeitung und Beurteilung durch die Abteilung fremde Heere
zu. Einen Einfluß auf die Bewertung der Meldungen oder die Folge-
rungen, die ihnen gegeben wurden, hatte somit die Abteilung III B nicht.
Nur in einzelnen, besonders begründeten Ausnahmefällen trug der Chef
III B einzelne Meldungen unmittelbar auch dem Chef der Operations=
abteilung oder dem Chef des Generalstabes vor. Im allgemeinen nahm
III B zu den Meldungen nur insoweit Stellung, als ihr Urteil über die
Zuverlässigkeit von Wert bei Verwendung der Meldung war.