76 Der Pressedienst der Obersten Heeresleitung.
Oktober 1915 aus der Unterstellung unter die stellvertretende III B heraus
und als Kriegspresseamt, auch in räumlicher Trennung vom stellvertreten-
den Generalstab, unmittelbar unter die O. H. L.
Die Verfügung des Kriegsministeriums vom 14. Oktober 1915 über
die Errichtung des Kriegspresseamtes wies dem neuen Amt zu, das Zu-
sammenwirken der O. H. L. mit den Heimatbehörden auf dem Gebiet des
Pressewesens zu erleichtern, den Behörden und der Presse Auskunft zu
geben und für die gleichmäßige Handhabung der Zenfur zu sorgen.
Damit war dem Pressedienst der O. H. L. eine gesetzliche Grundlage
gegeben. Was im ersten Kriegsjahre freiwillige Mitarbeit des stellver-
tretenden Generalstabs gewesen war, wurde von jetzt an pflichtmäßige
Aufgabe des Kriegspresseamts. Die Befugnis einer Behörde war ihm nicht
eingeräumt. Seine Stellung war die einer zwischen den Behörden ver-
mittelnden Dienststelle in allen Presseangelegenheiten und die der Presse-
stelle der O. H. L. in der Heimat.
Das Kriegspresseamt gliederte sich in drei Abteilungen. Die erste, die
Inlandsstelle, für die deutsche Presse, die zweite, die Oberzensurstelle, und
die dritte, die Auslandsstelle, für die ausländische Presse. Nach wie vor
stellte die O. H. L. die positive Arbeit mit der Presse voran. Der Vertreter
dieses Arbeitsgebietes, Major Deutelmoser, übernahm daher die Gesamt-
leitung des Kriegspresseamts. Sein eigenes Arbeitsgebiet als Chef
dieses Amtes erweiterte sich. Er hatte unmittelbare Verbindung mit
den Reichsbehörden herzustellen und zum Zwecke einheitlichen Vorgehens
in allen Presseangelegenheiten zu unterhalten. Er berichtete an den Chef
des Generalstabes des Feldheeres durch den Chef der Abteilung III B und
empfing durch diesen die Weisungen der O. H. L. Ständige Vertreter des
Kriegsministeriums, des Reichsmarineamts, des Auswärtigen Amts, des
Reichskolonialamts und des Reichsamts des Innern bei der Oberzensur-
stelle sollten die einheitliche Arbeit mit der Presse unterstützen und dafür
sorgen, daß das Kriegspresseamt seine Aufgaben auch auf den Gebieten
der anderen Behörden in deren Sinn gerecht werden konnte.
Das Kriegspresseamt unterließ es nicht, sehr bald nach seiner Er-
richtung an die alten Organisationen der Presse heranzutreten. In einer
Sitzung mit dem Vorstand des Reichsverbandes der deutschen Presse und
dem des Verlegervereins wurden gemeinschaftlich Leitsätze für die Behand-
lung der Presse vereinbart. Der Fehler, der bei Kriegsausbruch unbewußt
begangen war, daß man diese Organisationen übergangen hatte, sollte aus-
geglichen und ihre Mitarbeit für die Zukunft erschlossen werden.
Hierdurch sowie durch die lebhafte Berührung mit Pressevertretern bei
den Besprechungen im Reichstag und durch ständige Beratung durch ein-