Eirstes Kapitel.
$ 1. Einleitung.
1. Das Haus Wettin erwarb 1089 die Mark
Meißen, 1247 die Landgrafschaft Thüringen mit der
Pfalzgrafschaft Sachsen, 1423 das Herzogtum Sachsen
mit der Kurfürstenwürde. Im Hause Wettin fanden
zahlreiche Landesteilungen statt. >Neit 1485 teilt es
sich in die Ernestinische und die (jetzt im König-
reich Sachsen regierende) Albertinische Linie.
Die Ernestinische Linie umfaßt (seit 1641) die
Weimarische und die Gothaische Linie. Die
Besitzungen der Gothaischen Linie wurden nach dem
Tode Ernsts des Frommen (1675) unter seinen Söhnen
geteilt: Gründer der Sachsen-Meiningischen
Sonderlinie ist Bernhard, der 1681 Meiningen und
andere ehemals Hennebergische Gebietsteile! sowie
das Amt Salzungen erhielt. Nach dem Aussterben
der Coburgischen Sonderlinie (1699) fiel Sonneberg
an Meiningen. Der nach dem Aussterben der Gotha-
Altenburgischen Sonderlinie (1825) im Jahre 1826
geschlossene Erbteilungsvertrag brachte u. a. den
srößten Teil des Fürstentums Hildburghausen und
das Fürstentum Saalfeld an Meiningen. Seit 1826
besteht die Gothaische Linie aus den Sonder-
! Die Grafschaft Henneberg war 1583 an das Hau:
Wettin gefallen.
Oberländer, Sachsen-Meiningen. 1