166 Elftes Kapitel. Innere Verwaltung.
$ 635. Unfallpolizei.
1. Über die Baupolizei s. 8 58 d. W. S. 154,
über den Schutz der Bauarbeiter s. 8 46 Ziff. 1b
d. W. 8. 128.
2. Zur Ausführung des RG. vom 9. Juni 1884
RGBl. 8. 61 ist bestimmt, daß zur Genehmigung der
Herstellung, des Vertriebs und des Besitzes von
Sprengstoffen sowie der Einführung von Spreng-
stoffen aus dem Auslande die Landräte zuständig
sind (A. des Staatsministeriums, Abt. des Innern
vom 14. Okt. 1884 AS. 9, 55) 118,
3. Zur Anlegung von elektrischen Eisenbahnen
bedarf es der Genehmigung des Staatsministeriums,
Abt. des Innern, zur Anlegung sonstiger elek-
trischer Leitungen der Genehmigung des Land-
rats (A. des Staatsministeriums, Abt. des Innern vom
20. Okt. 1901 AS. 12, 295). Ausgenommen hiervon
sind Leitungen, die einem Reichs-, Staats-, Domänen-
oder Hofbetriebe dienen oder die sich auf die Grenzen
eines nicht dem öffentlichen Verkehre dienenden
Grundstücks beschränken. Die Genehmigung kann
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit jederzeit
widerrufen werden.
4. Über Prüfung der Dampfkessel s. & 45
Anm. 54 d.W.S, 125 }ı%,
1185 Der Verkehr mit Sprengstoffen ist geregelt durch
das A. des Staatsministeriums, Abt. des Innern vom 1. Juli
1905 AS. 15, 369, der Verkehr mit Mineralölen durch das
A. derselben Behörde vom 13. Nov. 1903 AS. 12, 691.
11€ Aufstellung, Beschaffenheit und Betrieb von be-
weglichen Dampfkesseln (Lokomobilen): A. des Staats-
ministeriums, Abt. des Innern vom 8. Okt. 1908 AS. 14, 345.
Vorschriften über Einrichtung und Betrieb sowie
Prüfung von Dampffässern: A. des Staatsministeriums,
Abt. des Innern vom 11. April 1908 AS. 14, 205.