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werden durch Versicherung an Eidesstatt ver-
pflichtet 17,
Die Amtsführung der Standesbeamten wird von
den Amtsgerichten beaufsichtigt, unter Oberaufsicht
des Staatsministeriums, Abt. der Justiz.
Die Standesbuchführung für den Herzog und die
Mitglieder des Herzoglichen Hauses besorgt der
Staatsminister.
$ 80. Hinterlegung.
(G. über das Hinterlegungswesen in der Fassung der MB.
vom 27. Dez. 1899 25, 560; A. des Staatsministeriums, Abt.
der Justiz vom 24. Juli 1905 AS. 12, 623.)
1. Hinterlegungsstelle für die Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren auf Inhaber, Wertpapieren auf
Namen, auf welche die Zahlung dem Inhaber geleistet
werden kann, und von Kostbarkeiten ist die Laandes-
kreditanstalt in Meiningen.
Hinterlegtes Geld geht in das Eigentum der
Landeskreditanstalt über; es wird zu einem durch
Herzogliche Verordnung bestimmten Zinsfuße ver-
zinst. Wertpapiere und Kostbarkeiten werden un-
verändert verwahrt. Mit Ablauf von zehn Jahren
hört, wenn nicht ein neuer Antrag erfolgt, die Ver-
zinsung hinterlegten Geldes auf. Auch können nach
Ablauf bestimmter Zeiträume die hinterlegten Gegen-
stände gerichtlich aufgeboten werden !®,
IT Dienstanweisung für die Standesbeamten: A. des
Staatsministeriums, Abt. der Justiz vom 26. Febr. 1876
AS. 6, 343, mit mehreren Nachträgen.
Zählkarten über Geburten, Eheschließungen und Sterbe-
fälle zu Zwecken der Statistik: A. vom 22, Okt. 1877
AS. 6, 829 und 29. Mai 1880 AS. 7, 859.
18 Gebühr für die Hinterlegung von Wertpapieren und
Kostbarkeiten: Art. 1 des G. vom 12. Febr. 1900 GS. 24, 48.