Full text: Verfassung und Verwaltung des Herzogtums Sachsen-Meiningen. (12. Band)

42 Siebentes Kapitel. Die Behörden. 
üben Bezirkssteuerinspektoren und Obersteuerkontrol- 
leure und unter diesen besondere Steueraufseher aus. 
5. Die Schuldentilgungskommission be- 
steht aus drei Mitgliedern und dem Kassierer und 
Buchhalter. Ein Mitglied ernennt der Herzog; die 
beiden anderen Mitglieder, sowie der Kassierer und 
Buchhalter werden vom Landtage gewählt. Die Wahl 
bedarf der Bestätigung des Herzogs. Der Schulden- 
tilgungskommission liegt die Verwaltung der Staats- 
schuld (der Landes- und der Domänenschulden) ob. 
Sie ist sowohl dem Herzog als auch dem Landtage 
verantwortlich. 
6. Die Landeskreditanstalt, eine Staats- 
anstalt mit selbständiger Kasse und Kassenverwaltung, 
hat den Zweck, zur Förderung von Landwirtschaft 
und Gewerbe Darlehen zu billigen Zinsen zu ge- 
währen, auch den Kapitalisten und Kassenverwaltungen 
die Unterbringung verfüglicher Gelder zu erleichtern. 
Von den Mitgliedern des Vorstandes der Landes- 
kreditanstalt wird 'eines vom Landtage gewählt; die 
Wahl bedarf der Bestätigung des Herzogs. 
Die Amtseinnahmen (oben Ziff. 3) sind die Agen- 
turen der Landeskreditanstalt und neben der Kasse 
der Anstalt ihre Zahlstellen. 
7. Den Katasterämtern liegt ob: die Fort- 
führung der durch die Landesvermessung hergestellten 
Karten, die Fortschreibung der Grundsteuerbücher 
und der Gebäudesteuerrollen, die Fortführung der 
— Bestandteile der Grundbücher bildenden — Ge- 
richtskarten und die Aufsicht über die Versteinung 
der Grundstücksgrenzen. Katasterämter bestehen in 
den vier Kreisstädten. 
8. Die Domänenforste werden von Öberf örstern 
verwaltet, die unmittelbar unter dem Staatsministerium, 
Abt. der Finanzen stehen. Zum Zwecke der Be- 
auisichtigung sind die Oberförstereien in zwei Bezirke
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.